FBA-TIERBETREUER:IN
Kastration und Sterilisation beim Hund

Mit dem Ausbildungslehrgang FBA erhalten Sie 3 Abschlüsse in einem Lehrgang:
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FBA-Tierbetreuer:in (Theorieteil)
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FBA-Transport (Theorieteil)
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Dogsitter:in / Dogwalker (zusätzlich anerkannt im Kanton Bern)
Bewilligungsnummer der Fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbildungen (FBA):
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22_0004a - FBA für Betreuungspersonal in Tierheimen (max. 19 Betreuungsplätze)
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24_0015 - FBA Tiertransportpersonal (Hunde)
Diese Lehrgänge sind schweizweit vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannt und zwingend Pflicht, wenn Sie:
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mehr als fünf Hunde pro 24 Stunden betreuen oder
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gewerbsmässig Tiere transportieren.
Fachinformationen BLV (anklicken): Betreuung / Transport
Weiterbildungspflicht
Ab dem 1. Februar 2025 müssen sich alle Personen, die in Tierheimen mit mehr als fünf Pflegeplätzen tätig sind oder gewerbsmässig täglich mehr als fünf Tiere betreuen, innerhalb von vier Jahren an mindestens vier Tagen weiterbilden
(vgl. Art. 190 Abs. 1 Bst. e TSchV).
Alle Fort- und Weiterbildungen finden Sie hier.
Die Ausbildungen sind in zwei Bereiche aufgeteilt:
1. Theoretisches Grundwissen über den Hund
Wer mit Hunden arbeitet soll über alle Themen rund um den Hund Bescheid wissen, denn vieles hat Einfluss auf das Verhalten der Hunde. Die einzelnen Module werden von qualifizierten und renommierten Dozent:innen durchgeführt.
Die Teilnehmenden erhalten in dieser Ausbildung das nötige Fachwissen, für eine Betreuung bis zu max. 19 Hunden, eine gewerbsmässige Zucht zu führen und Tiere gewerbsmässig zu transportieren.
Mehr als nur das Obligatorische
Beim BLV sind für die FBA-Ausbildung nur 20 Theorie-Stunden vorgeschrieben.
Im Hundezentrum Ammann® erhalten Sie 62 Theorie-Stunden – also mehr als das Dreifache.
Damit bieten wir mehr Inhalte als die meisten Anbieter am Markt, und das zum fast gleichen Preis.
So stellen wir sicher, dass Sie nicht nur die Mindestanforderungen erfüllen, sondern ein umfassendes, vertieftes Fachwissen für Ihre Arbeit mit Hunden erhalten.
2. Praktikumsstunden
Für den jeweiligen Abschluss ist ein Praktikum erforderlich. Die Vorgaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) lauten wie folgt:
2.1. Praktikum für die FBA Betreuung von bis zu 19 Hunden

2.2. Praktikum für die FBA gewerbsmässiger Transport von Hunden
Ein zusätzlicher Praxistag in einem auf Hundetransporte spezialisierten Unternehmen ist erforderlich.
2.3. Weitere Informationen zum Praktikum
Das Praktikum kann vor, während oder nach der Ausbildung absolviert werden und auf verschiedene Institutionen oder Einrichtungen verteilt sein – ohne zeitliche Frist!
Anforderungen an den Praktikumsbetrieb:
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Der Betrieb muss vom zuständigen Veterinäramt bewilligt sein.
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Die ausbildende Person muss über mindestens die geforderte Qualifikation oder eine höhere Ausbildung verfügen.
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Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz erfolgt eigenständig und kann individuell nach den eigenen Interessen gewählt werden.
Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden, sofern die Vorgaben gemäss
Art. 198c Abs. 1 und 3 TSchV erfüllt sind.
Die Ausbildungsorganisation prüft dabei, ob die ausländische Einrichtung die Anforderungen hinreichend erfüllt und eine fachgerechte Betreuung durch qualifiziertes Personal gewährleistet ist.
Ein solches Praktikum kann beispielsweise im Hundezentrum Ammann® / Dog Rescue Auktsjaur in Schweden
absolviert werden.
Dort werden Teilnehmende praxisnah begleitet und erhalten die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen im Bereich Gruppenhaltung, Training und Betreuung von Hunden zu sammeln.
Vorlagen für die Praktikumsnachweise sind verfügbar und können hier heruntergeladen werden
Betreuung / Transport (anklicken).
Alternativ kann der Praktikumsbetrieb auch eine eigene Vorlage verwenden.
3. Ziel:
Nach Absolvierung des Lehrgangs ist, ein grosses Wissen rund um den Hund vorhanden.
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Sie verfügen über das theoretisches Grundwissen des Hundes
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Sie lernen die massgebenden Bestimmungen der geltenden eidgenössischen und kantonalen Hunde-, Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung kennen inkl. den praktischen Aspekte des Tierschutzes in Hundefragen
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Sie sind fähig, mehrere Hunde korrekt zu führen und auf die Bedürfnisse des einzelnen Individuums einzugehen
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Sie haben ein breites Wissen über Rudelhaltung und kennen die wichtigsten Inhalte zur Mehrhundehaltung, sowie Transport der Hunde
4. Zulassungsbedingungen:
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Mindestalter: 18 Jahre (Begründete Ausnahmen sind möglich)
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Sicherheit im sprachlichen Ausdruck (deutsch mündlich und schriftlich)
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Vorkenntnisse im Bereich Kynologie sind nicht erforderlich jedoch von Vorteil
5. Zertifizierung:
Die Zertifikate werden nur ausgehändigt, wenn das entsprechende Praktikum absolviert wurde und die Präsenzpflicht eingehalten wurde.
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FBA Betreuungspersonal bis max. 19 Betreuungsplätze
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FBA Transport
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Dogsitter:in / Dogwalker
6. Ort:
Theorie-Module:
Alle Theorie-Module finden Online via Zoom statt.
Praxistage:
KV Gossau ZH
Schriftliche Prüfung:
Online über eine externe Plattform
7. Dauer:
Nachhaltig statt Schnellschuss
Unsere Ausbildung erstreckt sich über ca. 6 Monate.
So haben Sie genügend Zeit, das Gelernte Schritt für Schritt zu vertiefen, anzuwenden und ins Langzeitgedächtnis zu übertragen.
Ein reiner Schnelldurchlauf in wenigen Wochen mag kurzfristig Wissen vermitteln – doch echte Kompetenz entsteht nur durch kontinuierliches Lernen über einen längeren Zeitraum.
8. Kosten ganzer Lehrgang:
CHF 2200.00
(Ratenzahlung auf Anfrage)
Im Preis enthalten sind
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Unterlagen
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Prüfungsgebühren
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Zertifikate FBA (erst nach Absolvierung vom Praktikum)
Im Preis NICHT enthalten sind
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Bücher (nicht zwingend)
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Verpflegung
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Anfahrtskosten
9. Abschlussprüfung:
Mit einer schriftlichen Online-Prüfung (alle Theoriethemen) wird der Lehrgang abgeschlossen.
10. Weitere Informationen:
Nach der Ausbildung stehe ich gerne weiterhin für Fragen, beim Beantragen der Bewilligungen, Eröffnen der Hundebetreuung oder der Zucht zur Verfügung.
11. Bewilligung für Dogsitter:innen und Dogwalker:innen im Kanton Bern
Wenn Sie im Kanton Bern eine Bewilligung beantragen, um gewerbsmässig mehr als drei Hunde gleichzeitig auszuführen, gelten folgende Regelungen:
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Ihr Zertifikat als Dogsitter:in oder Dogwalker:in gilt in der Regel als anerkannter Ausbildungsnachweis.
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Falls die zuständige Behörde zusätzlich eine fachliche Beurteilung verlangt, stelle ich diese gerne auf Anfrage aus.
Voraussetzungen für einen positiven Bewilligungsentscheid:
Die zuständige Behörde erteilt in der Regel eine Bewilligung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Dogsitter:in/Dogwalker:in
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Sie weisen mindestens drei Jahre Erfahrung in der Haltung eigener Hunde nach (z. B. durch Versicherungsunterlagen oder Tierarztrechnungen)
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Gegen Sie wurden keine behördlichen Massnahmen aufgrund von Vorfällen mit verhaltensauffälligen Hunden ausgesprochen
Daten:



