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FORT- UND WEITERBILDUNGEN

Kastration und Sterilisation beim Hund

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"Bildung ist nicht Wissen, sondern Interesse am Wissen." 
(Hans Margolius)

 

Weiterbildungen sollte jeder machen, nur so bleibt man auf dem neusten Stand. Wer im Kanton Zürich die obligatorischen Hundekurse (Welpen.- Junghunde. und Erziehungskurse) geben möchte, muss sich Weiterbilden.

 

Die Bewilligung im Kanton ZH ist auf vier Jahre befristet:

Welpenkurse -                                                 1 Weiterbildungstag

Junghunde. und Erziehungskurse -             4 Weiterbildungstage​

Das Hundezentrum Ammann behält sich das Recht vor bei einer geringen Anzahl Teilnehmer den Kurs zu verschieben oder abzusagen. Verschiebungen einzelner Termine sind bis zu Beginn des Seminars möglich.​

Abmeldung von Seite des Kursteilnehmenden:
Eine Abmeldung wird mit CHF 50 Bearbeitungsgebühr verrechnet. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr werden folgende Annulationskosten in Prozent der Kurskosten in Rechnung gestellt:
 

  • Bei Abmeldungen bis 31 Tag vom Seminar wird der Kursbetrag in Form eines Gutscheines zurückerstattet. Dieser kann dann für weitere Fort- und Weiterbildungen eingelöst werden.

 

  • Bei Abmeldungen bis 30-16 Tage vom Seminar werden 50% des Kursbetrages in Form eines Gutscheines zurückerstattet. Dieser kann dann für weitere Fort- und Weiterbildungen eingelöst werden.
     

  • Bei kurzfristigen Abmeldungen (15-0 Tage vor Seminar) besteht kein Anrecht auf die Rückerstattung des Kursgeldes.

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