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PRÜFUNGSREGLEMENT

Ausbildung Hundetrainer und FBA Kurse

1. Allgemeine Informationen

1.1 Prüfungsaufsicht

Die Prüfungskommission vom Hundezentrum Ammann® hat die Oberaufsicht über die Prüfungen. Sie beauftragt die Prüfungsaufsicht und überwacht die Rechtmässigkeit und Reglementkonformität. Zudem veranlasst sie die Ausstellung und Zustellung der Prüfungsatteste.
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern mit Expertenstatus in wenigstens einem der geprüften Fachgebiete.

1.2 Prüfungsexperten

Die Prüfungsexperten sind für die operative Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Sie erstellen die Prüfungsaufgaben, nehmen die Prüfungen ab und dokumentieren die Ergebnisse sowie besondere Vorkommnisse.
Bei der Abnahme der schriftlichen Prüfung sind zwei Experten anwesend.

1.3 Anmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt automatisch mit der Anmeldung zum entsprechenden Lehrgang.

1.4 Prüfungserleichterungen

Teilnehmenden mit diagnostizierter Lese- oder Rechtschreibstörung (z. B. Legasthenie) haben Anspruch auf Prüfungserleichterungen. Dazu zählen zusätzliche Zeit, Pausen oder der Einsatz von Hilfsmitteln.
Das Gesuch ist schriftlich zusammen mit einem ärztlichen Attest bei der Prüfungskommission einzureichen.

1.5 Ausweispflicht

Alle Teilnehmenden müssen sich vor der Prüfung mit einem amtlichen Ausweis identifizieren können.

1.6 Prüfungsentscheid

Die Prüfungsexperten übermitteln die Ergebnisse schriftlich an die Prüfungsaufsicht. Diese entscheidet über das Bestehen der Prüfung.
Die Resultate werden spätestens vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung per Post mitgeteilt.

1.7 Nicht-Erscheinen

Bei Nichterscheinen verfällt der Prüfungstermin.
Eine Nachholung ist möglich, jedoch mit erneuter Gebühr von CHF 350.– verbunden.

1.8 Nicht absolvierte Prüfungen

Teilnehmenden, die die Prüfung nicht absolvieren, erhalten eine Teilnahmebestätigung des Lehrgangs.
Die Prüfung kann innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden (Gebühr CHF 350.–).
Die Frist beginnt am Folgetag der ursprünglich angesetzten schriftlichen Abschlussprüfung.
Nach Ablauf der Frist ist keine Wiederholung mehr möglich.

1.8.1 Technische Probleme bei Online-Prüfungen
Bei technischen Störungen während einer Online-Prüfung (z. B. Verbindungsabbruch, Systemfehler oder Stromausfall) entscheidet die Prüfungsleitung über das weitere Vorgehen.
Sie kann den betroffenen Prüfungsteil unterbrechen, fortsetzen oder neu ansetzen, sofern die Chancengleichheit für alle Teilnehmenden gewahrt bleibt.
Technische Probleme müssen unverzüglich gemeldet und nachweisbar dokumentiert werden.

1.9 Nicht bestandene Prüfungen

Eine nicht bestandene Prüfung kann höchstens dreimal wiederholt werden.

  1. Wiederholung der schriftlichen Abschlussprüfung: CHF 350.–
  2. Wiederholung der schriftlichen Abschlussprüfung: CHF 450.–
  3. Wiederholung der schriftlichen Abschlussprüfung: CHF 550.–

Eine Wiederholung ist frühestens vier Monate nach der letzten nicht bestandenen Prüfung möglich und längstens innerhalb von zwei Jahren ab Bekanntgabe des Ergebnisses. Ausschlaggebend ist das Datum auf dem Bewertungsblatt. 
Bei jeder Wiederholung werden erneut alle relevanten Themengebiete geprüft.

Pro Jahr wird mindestens ein Wiederholungstermin festgesetzt und frühzeitig offiziell angekündigt.
Zur Wiederholung zugelassen sind nur Teilnehmenden, die die Gebühr fristgerecht entrichtet haben.

1.9.1 Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
Teilnehmenden, die eine Wiederholungsprüfung absolvieren möchten, müssen sich spätestens 30 Tage vor dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich oder per E-Mail bei der Prüfungsleitung anmelden.
Die Prüfungsgebühr ist 10 Tagen vor der Prüfung zu begleichen.
Erfolgt keine fristgerechte Anmeldung oder Zahlung, besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung.

1.10 Prüfungseinsicht

Teilnehmenden, die eine Prüfung nicht bestehen, haben das Recht auf Einsicht in die betreffenden Prüfungsfächer.
Ein Termin muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Entscheids bei der Präsidentin der Prüfungskommission beantragt werden.
Während der Einsicht dürfen keine Fotos gemacht oder Abschriften angefertigt werden.

1.11 Unredliches Verhalten

Unredlich handelt, wer versucht, das Prüfungsergebnis mit unzulässigen Mitteln zu beeinflussen (z. B. Absprachen, Spickzettel, unerlaubte Hilfsmittel).
Die betroffene Prüfung gilt ohne weiteres als nicht bestanden.
Eine Wiederholung ist nach den regulären Bestimmungen möglich.

1.12 Beschwerden

Wer eine Prüfung nicht besteht, kann innert 10 Tagen ein schriftliches Wiedererwägungsgesuch an die Präsidentin der Prüfungskommission richten. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Wird das Gesuch abgelehnt, kann Rekurs erhoben werden. Der Entscheid des Geschäftsleitung ist endgültig.

1.13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich (8090). Es gilt schweizerisches Recht.

1.14 Vertraulichkeit

Alle Prüfungsunterlagen werden vertraulich behandelt. Zugriff haben ausschliesslich die Prüfungsexperten, das Sekretariat und die Prüfungsleitung.

1.15 Datenschutz und Aufzeichnung
Zur Sicherstellung der Prüfungsintegrität und Identitätskontrolle werden Online-Prüfungen über Zoom begleitet. Dabei muss die Webcam der Teilnehmenden während der gesamten Prüfungsdauer aktiviert sein.

 

Die Prüfungen werden aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen dienen ausschliesslich der Dokumentation des Prüfungsverlaufs und der Überprüfung von Einwänden oder Beschwerden (§ 1.12).
Die Aufnahmen werden bis zum Ablauf der Frist für Wiedererwägungs- oder Rekursgesuche gespeichert und anschliessend unwiderruflich gelöscht.

Alle personenbezogenen Daten werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz (DSG) verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

Mit der Anmeldung zur Prüfung erklären sich die Teilnehmenden mit der Aufzeichnung einverstanden.

2. Hundetrainer:in Abschlussprüfung

 

2.1 Zulassung

Zur Hundetrainer:innen-Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

  • den Hundetrainer:innen-Lehrgang BASIC oder PRO am Hundezentrum Ammann erfolgreich
    absolviert hat

  • die Lehrgangskosten vollständig bezahlt hat
     

2.2 Abschlussprüfung BASIC

2.2.1 Schriftliche Abschlussprüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung wird online über ein externes Prüfungstool durchgeführt. Während der gesamten Prüfungsdauer sind die Teilnehmenden zusätzlich über Zoom eingeloggt, damit Identität und Prüfungsbedingungen sichergestellt werden können.

Während der schriftlichen Online-Prüfung dürfen:

  • keine Unterlagen jeglicher Art (z. B. Skripte, Bücher, Ausdrucke oder eigene Notizen)

  • keine Aufzeichnungen

  • keine Webseiten

  • keine elektronischen Hilfsmittel

verwendet werden.

Alle Antworten sind selbständig und ausschliesslich im vorgesehenen Prüfungstool einzugeben. Zuwiderhandlungen gelten als unredliches Verhalten im Sinne von Artikel 1.11 dieses Reglements.

Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen (100 %):

Wissenstest (50 %)

  • 50 Fragen (Single-Choice- und Freitextfragen)

  • Der Wissenstest umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:

    • Betreuung, Bedürfnisse und Pflege

    • Einrichtung von Pension und Zuchtstätte

    • Verhalten und Ausdrucksverhalten des Hundes

    • Rassenkunde, Geschichte und Abstammung

    • Erziehungsmethoden und Trainingsgrundlagen

    • Gesundheit und Krankheit (inkl. Zahngesundheit, Orthopädie und Erste Hilfe)

    • Entwicklung des Hundes

    • Kastration und Verhalten

    • Fortpflanzung (von der Befruchtung bis zur Geburt)

    • Hund im Recht und praktischer Tierschutz

    • Ernährung und Gewicht

    • Genetik und Fellfarbe

    • Transport und Mehrhundehaltung

Massgeblich sind die im jeweiligen Lehrgang kommunizierten Modulbeschreibungen.

 

Fallanalyse (40 %)

  • Analyse eines konkreten Fallbeispiels aus dem Hundeverhalten

  • Fachlich korrekte Beschreibung, Einordnung und Interpretation

  • Begründete Ableitung möglicher Trainingsansätze

 

Planungsaufgabe (10 %)

  • Erstellung einer strukturierten Trainingsplanung

  • Klare Stundenstruktur

  • Konkrete Übungen

  • Schrittweiser Aufbau

  • Fachliche Begründung

 

2.3 Abschlussprüfung PRO

2.3.1 Schriftliche Abschlussprüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung wird online über ein externes Prüfungstool durchgeführt. Während der gesamten Prüfungsdauer sind die Teilnehmenden zusätzlich über Zoom eingeloggt, damit Identität und Prüfungsbedingungen sichergestellt werden können.

Während der schriftlichen Online-Prüfung dürfen:

  • keine Unterlagen jeglicher Art (z. B. Skripte, Bücher, Ausdrucke oder eigene Notizen)

  • keine Aufzeichnungen

  • keine Webseiten

  • keine elektronischen Hilfsmittel

verwendet werden.

Alle Antworten sind selbständig und ausschliesslich im vorgesehenen Prüfungstool einzugeben. Zuwiderhandlungen gelten als unredliches Verhalten im Sinne von Artikel 1.11 dieses Reglements.

Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen (100 %):

Wissenstest (50 %)

  • 50 Fragen (Single-Choice- und Freitextfragen)

  • Der Wissenstest umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:

    • Betreuung, Bedürfnisse und Pflege

    • Einrichtung von Pension und Zuchtstätte

    • Verhalten und Ausdrucksverhalten des Hundes

    • Rassenkunde, Geschichte und Abstammung

    • Erziehungsmethoden und Trainingsgrundlagen

    • Gesundheit und Krankheit (inkl. Zahngesundheit, Orthopädie und Erste Hilfe)

    • Entwicklung des Hundes

    • Kastration und Verhalten

    • Fortpflanzung (von der Befruchtung bis zur Geburt)

    • Hund im Recht und praktischer Tierschutz

    • Ernährung und Gewicht

    • Genetik und Fellfarbe

    • Transport und Mehrhundehaltung

Massgeblich sind die im jeweiligen Lehrgang kommunizierten Modulbeschreibungen.

 

Fallanalyse (40 %)​

  • Analyse eines konkreten Fallbeispiels aus dem Hundeverhalten

  • Fachlich korrekte Beschreibung, Einordnung und Interpretation

  • Begründete Ableitung möglicher Trainingsansätze

Planungsaufgabe (10 %)

  • Erstellung einer strukturierten Trainingsplanung

  • Klare Stundenstruktur

  • Konkrete Übungen

  • Schrittweiser Aufbau

  • Fachliche Begründung

 

2.3.2 Mündliche Abschlussprüfung (Vertiefungsprüfung)

In der mündlichen Prüfung bearbeiten die Teilnehmenden ein komplexes Fallbeispiel aus den Bereichen:

  • Stressverhalten

  • Angstverhalten

  • Traumafolgen

  • Impulsivität

  • Aggressionsverhalten

  • Arbeit mit Tierschutzhunden

Hilfsmittel dürfen verwendet werden.

 

Ablauf:

Fallbeispiel erhalten

  • Versand per E-Mail zum angegebenen Zeitpunkt

 

Bearbeitung (60 Minuten)

  • Analyse des Falles

  • Erstellung eines strukturierten Trainings- und Interventionsplans

 

Präsentation

  • Vorstellung des Plans über Zoom

  • Präsentation wird aufgezeichnet

 

Der Trainings- und Interventionsplan muss enthalten:

  • Analyse des beobachteten Verhaltens

  • Differenzierung möglicher Motivationen

  • Risiko- und Sicherheitsbewertung

  • Zieldefinition und Priorisierung

  • Konkrete Trainings- und Managementmassnahmen (fachlich begründet)

  • Prognose, Grenzen und realistische Einschätzung

 

2.3.3 Verhaltensbeobachtung inkl. Rassenportrait

Absolventen des PRO-Lehrgangs verfassen zusätzlich eine schriftliche Verhaltensbeobachtung eines Hundes inklusive Rassenportrait.

Die Arbeit muss enthalten:

  • Strukturierte Verhaltensanalyse

  • Einordnung von Stress-, Angst-, Impuls- oder Aggressionsanzeichen

  • Berücksichtigung genetischer Dispositionen

  • Zusammenhang zwischen Rasseeigenschaften und beobachtetem Verhalten

  • Trainings- und Managementüberlegungen

Eine einmalige Nachbesserung innerhalb einer definierten Frist ist möglich.

2.4 Upgrade BASIC → PRO

Absolventen des BASIC-Lehrgangs, die auf PRO upgraden, absolvieren:​

  • Mündliche Abschlussprüfung (Vertiefungsprüfung)

  • die Verhaltensbeobachtung inklusive Rassenportrait

Eine erneute schriftliche Prüfung ist nicht erforderlich.

2.4.1 Upgrade FBA → PRO

Absolvent:innen des FBA-Lehrgangs, die auf den PRO-Lehrgang upgraden, absolvieren folgende zusätzliche Prüfungsteile:

  1. Mündliche Theorieprüfung – Modul Erziehungsmethoden

    • 4–5 vertiefte Fachfragen

    • Durchführung am selben Prüfungstag wie die schriftliche Abschlussprüfung der aktuellen Lehrgänge

  2. Mündliche Abschlussprüfung (Vertiefungsprüfung)

    • Komplexes Fallbeispiel gemäss Punkt 2.3.2

    • Erstellung und Präsentation eines strukturierten Trainings- und Interventionsplans

  3. Verhaltensbeobachtung inkl. Rassenportrait

    • Gemäss Punkt 2.3.3

Eine zusätzliche schriftliche Abschlussprüfung (Wissenstest, Fallanalyse, Planungsaufgabe) ist nicht erforderlich.

Für das Bestehen des PRO-Abschlusses müssen alle oben genannten Prüfungsteile einzeln bestanden werden.

2.5 Bewertung

2.5.1 Schriftliche Prüfungen

  • Die Gesamtnote (gewichteter Durchschnitt aus allen drei Teilbereichen) muss mindestens 4.0 betragen.

  • Keine Teilnote darf unter 3.0 liegen.
     

2.5.2 Mündliche Prüfung (PRO)

Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn:

  • ein fachlich fundierter Trainings- und Interventionsplan erstellt wurde

  • Risiko- und Sicherheitsaspekte angemessen berücksichtigt wurden

  • mehrere Lösungsansätze nachvollziehbar dargestellt wurden

  • fachliche Fragen kompetent und differenziert beantwortet wurden
     

2.5.3 Verhaltensbeobachtung & Rassenportrait (PRO)

  • Bewertung nach Kriterienraster

  • Bestanden bei fachlicher Fundierung, Differenzierung und Vollständigkeit

  • Eine einmalige Nachbesserung ist möglich
     

Für das Bestehen des PRO-Abschlusses müssen alle Prüfungsteile einzeln bestanden werden.

2.6 Prüfungsausweis

Nach bestandener Prüfung erhalten Absolventen einen offiziellen Ausweis mit:

  • Logo und Name Hundezentrum Ammann

  • Name, Vorname, Geburtsdatum der Teilnehmenden

  • Ausbildungsdauer

  • Bezeichnung der bestandenen Ausbildung (BASIC oder PRO)

  • Ort, Datum

  • Unterschrift der Prüfungsleitung

 

 

3. FBA Abschlussprüfung

 

3.1 Zulassung

Zur FBA-Prüfung wird zugelassen, wer:

  • den FBA-Lehrgang am Hundezentrum Ammann absolviert hat

  • die Lehrgangskosten vollständig bezahlt hat

 

3.2 Abschlussprüfungen

3.2.1  Schriftliche Abschlussprüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung wird online über ein externes Prüfungstool durchgeführt. Während der gesamten Prüfungsdauer sind die Teilnehmenden zusätzlich über Zoom eingeloggt, damit Identität und Prüfungsbedingungen sichergestellt werden können.

Während der schriftlichen Online-Prüfung dürfen keine Unterlagen jeglicher Art (z. B. Skripte, Bücher, Ausdrucke oder eigene Notizen), Aufzeichnungen, Webseiten oder elektronischen Hilfsmittel verwendet werden. Alle Antworten sind selbständig und ausschliesslich im vorgesehenen Prüfungstool einzugeben. Zuwiderhandlungen gelten als unredliches Verhalten im Sinne von Artikel  1.11 dieses Reglements.

Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen: (100 %)

  1. Wissenstest (50 %) – 50 Fragen (Single-Choice- und Freitextfragen), Inhalte aus allen Theorie-Modulen
     

  2. Fallanalyse (40 %) – Die Fallanalyse bezieht sich auf ein konkretes Fallbeispiel aus dem Hundeverhalten. Der Schwerpunkt liegt auf den Verhaltenskategorien, also dem Erkennen, Beschreiben und Einordnen des beobachteten oder geschilderten Verhaltens.
    Die Aufgabe besteht darin, das Verhalten fachlich korrekt zu beschreiben, zu differenzieren und zu interpretieren. Ziel ist es, Ursachen, Zusammenhänge und mögliche Trainingsansätze in der Hundeschule zu erkennen und nachvollziehbar zu begründen.  
     

  3. Planungsaufgabe (10 %) – Im entsprechenden Prüfungsteil wird eine Planung erstellt zu einem vorgegebenen Thema aus dem Bereich der Hundebetreuung.
    Ziel ist es zu zeigen, dass die Teilnehmenden Situationen im Betreuungsalltag fachlich einschätzen und tierschutzgerecht planen können. Dabei sollen sowohl organisatorische Abläufe als auch das Wohlbefinden und die Sicherheit der Hunde berücksichtigt werden. 

 

3.3 Bewertung

3.3.1 Bewertung schriftliche Abschlussprüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung setzt sich aus drei Teilbereichen zusammen:

Wissenstest (50 %), Fallanalyse (40 %) & Planungsaufgabe (10 %) 
 

Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Die Gesamtnote (gewichteter Durchschnitt aus allen drei Teilbereichen) muss mindestens 4.0 betragen.

  • Keine Teilnote darf unter 3.0 liegen.
     

3.4 Prüfungsausweis

Nach bestandener Prüfung erhalten Absolventen einen offiziellen Ausweis mit:

  • Logo, Name, Adresse und Bewilligungsnummer Hundezentrum Ammann

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse der Teilnehmenden

  • Ausbildungsdauer

  • Bezeichnung der bestandenen Ausbildung

  • Ort, Datum, Unterschrift der Prüfungsleitung

 

 

4. Dogsitter:in Prüfung

 

4.1 Zulassung

Zur Dogsitter:innen-Prüfung wird zugelassen, wer:

  • den Dogsitter:innen-Lehrgang am Hundezentrum Ammann absolviert hat

  • die Lehrgangskosten vollständig bezahlt hat

 

4.2 Abschlussprüfungen

4.2.1  Schriftliche Abschlussprüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung wird online über ein externes Prüfungstool durchgeführt. Während der gesamten Prüfungsdauer sind die Teilnehmenden zusätzlich über Zoom eingeloggt, damit Identität und Prüfungsbedingungen sichergestellt werden können.

Während der schriftlichen Online-Prüfung dürfen keine Unterlagen jeglicher Art (z. B. Skripte, Bücher, Ausdrucke oder eigene Notizen), Aufzeichnungen, Webseiten oder elektronischen Hilfsmittel verwendet werden. Alle Antworten sind selbständig und ausschliesslich im vorgesehenen Prüfungstool einzugeben. Zuwiderhandlungen gelten als unredliches Verhalten im Sinne von Artikel  1.11 dieses Reglements.

Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen: (100 %)

  1. Wissenstest (90 %) – 40 Fragen (Single-Choice- und Freitextfragen), Inhalte aus allen Theorie-Modulen

  2. Planungsaufgabe (10 %) – Im entsprechenden Prüfungsteil wird eine Planung erstellt zu einem vorgegebenen Thema aus dem Bereich der Hundebetreuung.
    Ziel ist es zu zeigen, dass die Teilnehmenden Situationen im Betreuungsalltag fachlich einschätzen und tierschutzgerecht planen können. Dabei sollen sowohl organisatorische Abläufe als auch das Wohlbefinden und die Sicherheit der Hunde berücksichtigt werden.  
     

4.3 Bewertung & Bestehen

Die schriftliche Abschlussprüfung setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen:

  • Wissenstest (90 %) & Planungsaufgabe (10 %) 
     

  • Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Die Gesamtnote (gewichteter Durchschnitt aus allen drei Teilbereichen) muss mindestens 4.0 betragen.

  • Keine Teilnote darf unter 3.0 liegen.

 

4.4 Prüfungsausweis

Nach bestandener Prüfung erhalten Absolventen einen offiziellen Ausweis mit:

  • Logo und Name Hundezentrum Ammann

  • Name, Vorname, Geburtsdatum der Teilnehmenden

  • Ausbildungsdauer

  • Bezeichnung der bestandenen Ausbildung

  • Ort, Datum, Unterschrift der Prüfungsleitung

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