PRÜFUNGSREGLEMENT

1. Allgemeine Informationen
1.1 Prüfungsaufsicht
Die Prüfungskommission vom Hundezentrum Ammann® hat die Oberaufsicht über die Prüfungen. Sie beauftragt die Prüfungsaufsicht und überwacht die Rechtmässigkeit und Reglementkonformität. Zudem veranlasst sie die Ausstellung und Zustellung der Prüfungsatteste.
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern mit Expertenstatus in wenigstens einem der geprüften Fachgebiete.
1.2 Prüfungsexpert:innen
Die Prüfungsexpert:innen sind für die operative Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Sie erstellen die Prüfungsaufgaben, nehmen die Prüfungen ab und dokumentieren die Ergebnisse sowie besondere Vorkommnisse.
Bei der Abnahme der schriftlichen Prüfung sind zwei Expert:innen anwesend.
1.3 Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt automatisch mit der Anmeldung zum entsprechenden Lehrgang.
1.4 Prüfungserleichterungen
Teilnehmer:innen mit diagnostizierter Lese- oder Rechtschreibstörung (z. B. Legasthenie) haben Anspruch auf Prüfungserleichterungen. Dazu zählen zusätzliche Zeit, Pausen oder der Einsatz von Hilfsmitteln.
Das Gesuch ist schriftlich zusammen mit einem ärztlichen Attest bei der Prüfungskommission einzureichen.
1.5 Ausweispflicht
Alle Teilnehmer:innen müssen sich vor der Prüfung mit einem amtlichen Ausweis identifizieren können.
1.6 Prüfungsentscheid
Die Prüfungsexpert:innen übermitteln die Ergebnisse schriftlich an die Prüfungsaufsicht. Diese entscheidet über das Bestehen der Prüfung.
Die Resultate werden spätestens vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung per Post mitgeteilt.
1.7 Nicht-Erscheinen
Bei Nichterscheinen verfällt der Prüfungstermin.
Eine Nachholung ist möglich, jedoch mit erneuter Gebühr von CHF 350.– verbunden.
1.8 Nicht absolvierte Prüfungen
Teilnehmer:innen, die die Prüfung nicht absolvieren, erhalten eine Teilnahmebestätigung des Lehrgangs.
Die Prüfung kann innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden (Gebühr CHF 350.–).
Die Frist beginnt am Folgetag der ursprünglich angesetzten schriftlichen Abschlussprüfung.
Nach Ablauf der Frist ist keine Wiederholung mehr möglich.
1.8.1 Technische Probleme bei Online-Prüfungen
Bei technischen Störungen während einer Online-Prüfung (z. B. Verbindungsabbruch, Systemfehler oder Stromausfall) entscheidet die Prüfungsleitung über das weitere Vorgehen.
Sie kann den betroffenen Prüfungsteil unterbrechen, fortsetzen oder neu ansetzen, sofern die Chancengleichheit für alle Teilnehmenden gewahrt bleibt.
Technische Probleme müssen unverzüglich gemeldet und nachweisbar dokumentiert werden.
1.9 Nicht bestandene Prüfungen
Eine nicht bestandene Prüfung kann höchstens dreimal wiederholt werden.
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Wiederholung der schriftlichen Abschlussprüfung: CHF 350.–
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Wiederholung der schriftlichen Abschlussprüfung: CHF 450.–
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Wiederholung der schriftlichen Abschlussprüfung: CHF 550.–
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Eine Wiederholung ist frühestens vier Monate nach der letzten nicht bestandenen Prüfung möglich und längstens innerhalb von zwei Jahren ab Bekanntgabe des Ergebnisses. Ausschlaggebend ist das Datum auf dem Bewertungsblatt.
Bei jeder Wiederholung werden erneut alle relevanten Themengebiete geprüft.
Pro Jahr wird mindestens ein Wiederholungstermin festgesetzt und frühzeitig offiziell angekündigt.
Zur Wiederholung zugelassen sind nur Teilnehmer:innen, die die Gebühr fristgerecht entrichtet haben.
1.9.1 Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
Teilnehmer:innen, die eine Wiederholungsprüfung absolvieren möchten, müssen sich spätestens 30 Tage vor dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich oder per E-Mail bei der Prüfungsleitung anmelden.
Die Prüfungsgebühr ist 10 Tagen vor der Prüfung zu begleichen.
Erfolgt keine fristgerechte Anmeldung oder Zahlung, besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung.
1.10 Prüfungseinsicht
Teilnehmer:innen, die eine Prüfung nicht bestehen, haben das Recht auf Einsicht in die betreffenden Prüfungsfächer.
Ein Termin muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Entscheids bei der Präsidentin der Prüfungskommission beantragt werden.
Während der Einsicht dürfen keine Fotos gemacht oder Abschriften angefertigt werden.
1.11 Unredliches Verhalten
Unredlich handelt, wer versucht, das Prüfungsergebnis mit unzulässigen Mitteln zu beeinflussen (z. B. Absprachen, Spickzettel, unerlaubte Hilfsmittel).
Die betroffene Prüfung gilt ohne weiteres als nicht bestanden.
Eine Wiederholung ist nach den regulären Bestimmungen möglich.
1.12 Beschwerden
Wer eine Prüfung nicht besteht, kann innert 10 Tagen ein schriftliches Wiedererwägungsgesuch an die Präsidentin der Prüfungskommission richten. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Wird das Gesuch abgelehnt, kann Rekurs erhoben werden. Der Entscheid des Gesamtstiftungsrates ist endgültig.
1.13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich (8090). Es gilt schweizerisches Recht.
1.14 Vertraulichkeit
Alle Prüfungsunterlagen werden vertraulich behandelt. Zugriff haben ausschliesslich die Prüfungsexpert:innen, das Sekretariat und die Prüfungsleitung.
1.15 Datenschutz und Aufzeichnung
Zur Sicherstellung der Prüfungsintegrität und Identitätskontrolle werden Online-Prüfungen über Zoom begleitet. Dabei muss die Webcam der Teilnehmenden während der gesamten Prüfungsdauer aktiviert sein.
Die Prüfungen werden aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen dienen ausschliesslich der Dokumentation des Prüfungsverlaufs und der Überprüfung von Einwänden oder Beschwerden (§ 1.12).
Die Aufnahmen werden bis zum Ablauf der Frist für Wiedererwägungs- oder Rekursgesuche gespeichert und anschliessend unwiderruflich gelöscht.
Alle personenbezogenen Daten werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz (DSG) verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
2. Hundetrainer:in Abschlussprüfung
2.1 Zulassung
Zur Hundetrainer:innen-Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
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den Hundetrainer:innen-Lehrgang BASIC oder PRO am Hundezentrum Ammann erfolgreich
absolviert hat -
die Lehrgangskosten vollständig bezahlt hat
2.2 Abschlussprüfungen
2.2.1 Schriftliche Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung wird online über ein externes Prüfungstool durchgeführt. Während der gesamten Prüfungsdauer sind die Teilnehmenden zusätzlich über Zoom eingeloggt, damit Identität und Prüfungsbedingungen sichergestellt werden können.
Während der schriftlichen Online-Prüfung dürfen keine Unterlagen jeglicher Art (z. B. Skripte, Bücher, Ausdrucke oder eigene Notizen), Aufzeichnungen, Webseiten oder elektronischen Hilfsmittel verwendet werden. Alle Antworten sind selbständig und ausschliesslich im vorgesehenen Prüfungstool einzugeben. Zuwiderhandlungen gelten als unredliches Verhalten im Sinne von Artikel 1.11 dieses Reglements.
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen: (100 %)
-
Wissenstest (50 %) – 50 Fragen (Single-Choice- und Freitextfragen), Inhalte aus allen Theorie-Modulen
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Fallanalyse (40 %) – Die Fallanalyse bezieht sich auf ein konkretes Fallbeispiel aus dem Hundeverhalten. Der Schwerpunkt liegt auf den Verhaltenskategorien, also dem Erkennen, Beschreiben und Einordnen des beobachteten oder geschilderten Verhaltens.
Die Aufgabe besteht darin, das Verhalten fachlich korrekt zu beschreiben, zu differenzieren und zu interpretieren. Ziel ist es, Ursachen, Zusammenhänge und mögliche Trainingsansätze in der Hundeschule zu erkennen und nachvollziehbar zu begründen.
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Planungsaufgabe (10 %) – Im entsprechenden Prüfungsteil wird eine Planung erstellt zu einem vorgegebenen Thema aus dem Bereich der Hundeschule.
Ziel ist es zu zeigen, dass die Teilnehmenden eine Trainingssituation fachlich korrekt einschätzen und eine strukturierte, praxisnahe Trainingsstunde konzipieren können. Die Planung soll eine klare Struktur der Stunde, konkrete Übungen, einen schrittweisen Aufbau sowie eine kurze Begründung der Vorgehensweise enthalten.
2.2.2 Praktische/mündliche Abschlussprüfung
In der praktischen bzw. mündlichen Prüfung bearbeiten die Teilnehmenden ein Fallbeispiel mit Trainingsplan.
Hier dürfen Unterlagen, Aufzeichnungen, Webseiten oder elektronische Hilfsmittel verwendet werden.
Ablauf:
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Fallbeispiel erhalten: Die Teilnehmenden erhalten das Fallbeispiel zur angegebenen Zeit per E-Mail.
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Bearbeitung: Für die Bearbeitung stehen 60 Minuten zur Verfügung, um den Fall zu analysieren und einen praxisnahen, strukturierten Trainingsplan zu erstellen.
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Präsentation: Direkt im Anschluss nehmen die Teilnehmenden über Zoom an der Präsentation teil und stellen den Trainingsplan vor. Die Präsentation wird aufgezeichnet.
Der Trainingsplan sollte folgende Punkte enthalten:
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Analyse des beobachteten Verhaltens:
Was zeigt der Hund genau – und in welchen Situationen?
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Mögliche Ursachen:
Welche Faktoren könnten das Verhalten beeinflussen? (z. B. Umfeld, Lernerfahrungen, Gesundheit, Stress)
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Zieldefinition & Trainingsziele:
Was soll erreicht werden? Formuliere realistische Etappenziele.
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Konkrete Trainingsschritte:
Welche Methoden eingesetzt werden, in welcher Reihenfolge und aus welchem Grund?
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Lerntheoretische Einordnung:
Welcher Quadrant angewendet wird und aus welchem Grund.
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Prognose & Einschätzung:
Welche Fortschritte sind realistisch in welchem Zeitraum?
2.2.3 Verhaltensbeobachtung für den PRO-Abschluss
Absolvent:innen des PRO-Lehrgangs verfassen zusätzlich eine schriftliche Verhaltensbeobachtung inkl. Rassenportrait.
2.3 Bewertung
2.3.1 Bewertung schriftliche Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung setzt sich aus drei Teilbereichen zusammen:
Wissenstest (50 %), Fallanalyse (40 %) & Planungsaufgabe (10 %)
Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:
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Die Gesamtnote (gewichteter Durchschnitt aus allen drei Teilbereichen) muss mindestens 4.0 betragen.
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Keine Teilnote darf unter 3.0 liegen.
2.3.2 Mündliche Prüfung (Fallbeispiel)
Bestanden, wenn:
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ein geeigneter Trainingsplan mit mehreren Lösungswegen entwickelt wurde
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passende Übungen und Themen berücksichtigt wurden
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die Fragen im Gespräch kompetent beantwortet wurden
2.3.3 Verhaltensbeobachtung & Rassenportrait (nur PRO)
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Bewertung nach Kriterienraster
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Arbeit gilt als bestanden, wenn fachlich fundiert, nachvollziehbar und vollständig
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Eine einmalige Nachbesserung innerhalb einer Frist ist möglich
2.4 Prüfungsausweis
Nach bestandener Prüfung erhalten Absolvent:innen einen offiziellen Ausweis mit:
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Logo und Name Hundezentrum Ammann
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Name, Vorname, Geburtsdatum der Teilnehmer:innen
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Ausbildungsdauer
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Bezeichnung der bestandenen Ausbildung
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Ort, Datum, Unterschrift der Prüfungsleitung
3. FBA Abschlussprüfung
3.1 Zulassung
Zur FBA-Prüfung wird zugelassen, wer:
-
den FBA-Lehrgang am Hundezentrum Ammann absolviert hat
-
die Lehrgangskosten vollständig bezahlt hat
3.2 Abschlussprüfungen
3.2.1 Schriftliche Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung wird online über ein externes Prüfungstool durchgeführt. Während der gesamten Prüfungsdauer sind die Teilnehmenden zusätzlich über Zoom eingeloggt, damit Identität und Prüfungsbedingungen sichergestellt werden können.
Während der schriftlichen Online-Prüfung dürfen keine Unterlagen jeglicher Art (z. B. Skripte, Bücher, Ausdrucke oder eigene Notizen), Aufzeichnungen, Webseiten oder elektronischen Hilfsmittel verwendet werden. Alle Antworten sind selbständig und ausschliesslich im vorgesehenen Prüfungstool einzugeben. Zuwiderhandlungen gelten als unredliches Verhalten im Sinne von Artikel 1.11 dieses Reglements.
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen: (100 %)
-
Wissenstest (50 %) – 50 Fragen (Single-Choice- und Freitextfragen), Inhalte aus allen Theorie-Modulen
-
Fallanalyse (40 %) – Die Fallanalyse bezieht sich auf ein konkretes Fallbeispiel aus dem Hundeverhalten. Der Schwerpunkt liegt auf den Verhaltenskategorien, also dem Erkennen, Beschreiben und Einordnen des beobachteten oder geschilderten Verhaltens.
Die Aufgabe besteht darin, das Verhalten fachlich korrekt zu beschreiben, zu differenzieren und zu interpretieren. Ziel ist es, Ursachen, Zusammenhänge und mögliche Trainingsansätze in der Hundeschule zu erkennen und nachvollziehbar zu begründen.
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Planungsaufgabe (10 %) – Im entsprechenden Prüfungsteil wird eine Planung erstellt zu einem vorgegebenen Thema aus dem Bereich der Hundebetreuung.
Ziel ist es zu zeigen, dass die Teilnehmenden Situationen im Betreuungsalltag fachlich einschätzen und tierschutzgerecht planen können. Dabei sollen sowohl organisatorische Abläufe als auch das Wohlbefinden und die Sicherheit der Hunde berücksichtigt werden.
3.3 Bewertung
3.3.1 Bewertung schriftliche Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung setzt sich aus drei Teilbereichen zusammen:
Wissenstest (50 %), Fallanalyse (40 %) & Planungsaufgabe (10 %)
Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:
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Die Gesamtnote (gewichteter Durchschnitt aus allen drei Teilbereichen) muss mindestens 4.0 betragen.
-
Keine Teilnote darf unter 3.0 liegen.
3.4 Prüfungsausweis
Nach bestandener Prüfung erhalten Absolvent:innen einen offiziellen Ausweis mit:
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Logo, Name, Adresse und Bewilligungsnummer Hundezentrum Ammann
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Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse der Teilnehmer:innen
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Ausbildungsdauer
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Bezeichnung der bestandenen Ausbildung
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Ort, Datum, Unterschrift der Prüfungsleitung
4. Dogsitter:in Prüfung
4.1 Zulassung
Zur Dogsitter:innen-Prüfung wird zugelassen, wer:
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den Dogsitter:innen-Lehrgang am Hundezentrum Ammann absolviert hat
-
die Lehrgangskosten vollständig bezahlt hat
4.2 Abschlussprüfungen
4.2.1 Schriftliche Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung wird online über ein externes Prüfungstool durchgeführt. Während der gesamten Prüfungsdauer sind die Teilnehmenden zusätzlich über Zoom eingeloggt, damit Identität und Prüfungsbedingungen sichergestellt werden können.
Während der schriftlichen Online-Prüfung dürfen keine Unterlagen jeglicher Art (z. B. Skripte, Bücher, Ausdrucke oder eigene Notizen), Aufzeichnungen, Webseiten oder elektronischen Hilfsmittel verwendet werden. Alle Antworten sind selbständig und ausschliesslich im vorgesehenen Prüfungstool einzugeben. Zuwiderhandlungen gelten als unredliches Verhalten im Sinne von Artikel 1.11 dieses Reglements.
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen: (100 %)
-
Wissenstest (90 %) – 40 Fragen (Single-Choice- und Freitextfragen), Inhalte aus allen Theorie-Modulen
-
Planungsaufgabe (10 %) – Im entsprechenden Prüfungsteil wird eine Planung erstellt zu einem vorgegebenen Thema aus dem Bereich der Hundebetreuung.
Ziel ist es zu zeigen, dass die Teilnehmenden Situationen im Betreuungsalltag fachlich einschätzen und tierschutzgerecht planen können. Dabei sollen sowohl organisatorische Abläufe als auch das Wohlbefinden und die Sicherheit der Hunde berücksichtigt werden.
4.3 Bewertung & Bestehen
Die schriftliche Abschlussprüfung setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen:
-
Wissenstest (90 %) & Planungsaufgabe (10 %)
-
Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:
-
Die Gesamtnote (gewichteter Durchschnitt aus allen drei Teilbereichen) muss mindestens 4.0 betragen.
-
Keine Teilnote darf unter 3.0 liegen.
4.4 Prüfungsausweis
Nach bestandener Prüfung erhalten Absolvent:innen einen offiziellen Ausweis mit:
-
Logo und Name Hundezentrum Ammann
-
Name, Vorname, Geburtsdatum der Teilnehmer:innen
-
Ausbildungsdauer
-
Bezeichnung der bestandenen Ausbildung
-
Ort, Datum, Unterschrift der Prüfungsleitung



