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FBA-GEWERBSMÄSSIGE/R ZÜCHTER:IN

Kastration und Sterilisation beim Hund

Ausbildung Hundetrainer und FBA Kurse

Mit dem Ausbildungslehrgang FBA erhalten Sie 3 Abschlüsse in einem Lehrgang:​​

  1. FBA-Züchter:in                   (Theorieteil)

  2. FBA-Transport                     (Theorieteil)

  3. Dogsitter:in / Dogwalker    (zusätzlich anerkannt im Kanton Bern)

 

Bewilligungsnummer der Fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbildungen (FBA):

  • 22_0004b - FBA für gewerbsmässige Zucht von Heimtieren

  • 24_0015    - FBA Tiertransportpersonal (Hunde)
     

Diese Lehrgänge sind schweizweit vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannt und zwingend Pflicht, wenn Sie:​

  • mehr als zwanzig Hunde oder drei Würfe Hundewelpen pro Jahr züchten oder

  • gewerbsmässig Tiere transportieren.

Fachinformationen BLV (anklicken): ZuchtTransport

Die Ausbildung ist in zwei Bereiche aufgeteilt:

1. Theoretisches Grundwissen über den Hund

Wer mit Hunden arbeitet, soll über alle Themen rund um den Hund Bescheid wissen, denn vieles hat Einfluss auf das Verhalten der Hunde. Die einzelnen Module werden von qualifizierten und renommierten Dozent:innen durchgeführt.

Die Teilnehmenden erhalten in dieser Ausbildung das nötige Fachwissen, für eine gewerbsmässige Zucht zu führen, eine Betreuung bis zu max. 19 Hunden oder Tiere gewerbsmässig zu transportieren.

Mehr als nur das Obligatorische
Beim BLV sind für die FBA-Ausbildung nur 20 Theorie-Stunden vorgeschrieben.
Im Hundezentrum Ammann® erhalten Sie 60 Theorie-Stunden – also das Dreifache.

Damit bieten wir mehr Inhalte als die meisten Anbieter am Markt, und das zum fast gleichen Preis.
So stellen wir sicher, dass Sie nicht nur die Mindestanforderungen erfüllen, sondern ein umfassendes, vertieftes Fachwissen für Ihre Arbeit mit Hunden erhalten.

 

2. Praktikumsstunden

Für den jeweiligen Abschluss ist ein Praktikum erforderlich. Die Vorgaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) lauten wie folgt:

2.1. Praktikum für die FBA gewerbsmässige Zucht von Hunden

2.2. Praktikum für die FBA gewerbsmässiger Transport von Hunden

Ein zusätzlicher Praxistag in einem auf Hundetransporte spezialisierten Unternehmen ist erforderlich.

2.3. Weitere Informationen zum Praktikum

  • Das Praktikum kann vor, während oder nach der Ausbildung absolviert werden und auf verschiedene Institutionen oder Einrichtungen verteilt sein. Ohne zeitliche Frist!

  • Anforderungen an den Praktikumsbetrieb :

    • Der Betrieb muss vom Veterinäramt bewilligt sein.

    • Die ausbildende Person muss über mindestens die geforderte Qualifikation oder eine höhere Ausbildung verfügen.

  • Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz erfolgt eigenständig und kann individuell nach den eigenen Interessen gewählt werden.

  • Vorlagen für die Praktikums-Nachweise sind verfügbar und können hier heruntergeladen werden:
    Zucht / Transport (anklicken).

  • Alternativ kann der Praktikumsbetrieb auch eine eigene Vorlage verwenden.

3. Ziel:

Nach Absolvierung des Lehrgangs ist, ein grosses Wissen rund um den Hund vorhanden.

  • Sie verfügen über das theoretisches Grundwissen des Hundes

  • Sie lernen die massgebenden Bestimmungen der geltenden eidgenössischen und kantonalen Hunde-, Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung kennen inkl. den praktischen Aspekte des Tierschutzes in Hundefragen

  • Sie wissen, dass es eine grosse Verantwortung ist, gesunde Hundewelpen zu Züchten und haben ein erweitertes Wissen zur Genetik der gesunden Hundezucht. 


4. Zulassungsbedingungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre (Begründete Ausnahmen sind möglich)

  • Sicherheit im sprachlichen Ausdruck (deutsch mündlich und schriftlich)

  • Vorkenntnisse im Bereich Kynologie sind nicht erforderlich, jedoch von Vorteil 
     

5. Zertifizierung:

Die Zertifikate werden nur ausgehändigt, wenn das entsprechende Praktikum absolviert und die Präsenzpflicht eingehalten wurde.​​

  • FBA gewerbsmässige Zucht

  • FBA Transport

  • Dogsitter:in / Dogwalker

6. Ort:

Theorie-Module:
Alle Theorie-Module finden Online via Zoom statt.

Praxistage:

KV Gossau ZH

Schriftliche Prüfung:

Online über eine externe Plattform

7. Dauer:

Nachhaltig statt Schnellschuss

Unsere Ausbildung erstreckt sich über ca. 6 Monate.
So haben Sie genügend Zeit, das Gelernte Schritt für Schritt zu vertiefen, anzuwenden und ins Langzeitgedächtnis zu übertragen.

Ein reiner Schnelldurchlauf in wenigen Wochen mag kurzfristig Wissen vermitteln – doch echte Kompetenz entsteht nur durch kontinuierliches Lernen über einen längeren Zeitraum.

8. Kosten ganzer Lehrgang:

CHF 2300.00

(Ratenzahlung auf Anfrage)

Im Preis enthalten sind

  • Unterlagen

  • Prüfungsgebühren

  • Zertifikate FBA (erst nach Absolvierung vom Praktikum)

 

Im Preis NICHT enthalten sind​

  • Bücher (nicht zwingend)

  • Verpflegung

  • Anfahrtskosten

9. Abschlussprüfung:

Mit einer schriftlichen Online-Prüfung (alle Theoriethemen) wird der Lehrgang abgeschlossen.

10. Weitere Informationen:

Nach der Ausbildung stehe ich gerne weiterhin für Fragen, beim Beantragen der Bewilligungen, Eröffnen der Hundebetreuung oder der Zucht zur Verfügung.

11. Annullation:

Bei einer Annullation werden CHF 100.00 Bearbeitungsgebühren verrechnet.
Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr stellen wir Ihnen folgende Annullationskosten in Prozenten der Kurskosten in Rechnung:
Bis 91 Tage 0%,
90-61 Tage 50%,
60-0 Tage vor Kursbeginn 100%.

Das Hundezentrum Ammann behält sich das Recht vor, bei einer geringen Anzahl Teilnehmenden, den Kurs zu verschieben oder abzusagen. Verschiebungen einzelner Termine sind bis zu Beginn des Lehrganges möglich.

12. Bewilligung für Dogsitter:innen und Dogwalker:innen im Kanton Bern

Wenn Sie im Kanton Bern eine Bewilligung beantragen, um gewerbsmässig mehr als drei Hunde gleichzeitig auszuführen, gelten folgende Regelungen:

  • Ihr Zertifikat als Dogsitter:in oder Dogwalker:in gilt in der Regel als anerkannter Ausbildungsnachweis.

  • Falls die zuständige Behörde zusätzlich eine fachliche Beurteilung verlangt, stelle ich diese gerne auf Anfrage aus.

 

Voraussetzungen für einen positiven Bewilligungsentscheid:

Die zuständige Behörde erteilt in der Regel eine Bewilligung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Dogsitter:in/Dogwalker:in

  • Sie weisen mindestens drei Jahre Erfahrung in der Haltung eigener Hunde nach (z. B. durch Versicherungsunterlagen oder Tierarztrechnungen)

  • Gegen Sie wurden keine behördlichen Massnahmen aufgrund von Vorfällen mit verhaltensauffälligen Hunden ausgesprochen

Daten:

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Alle Rechte vorbehalten. „Hundezentrum Ammann®“ ist eine eingetragene Marke in der Schweiz
(Markennummer 836895).  
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(Trademark No. 836895).  
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