FBA-GEWERBSMÄSSIGE/R ZÜCHTER:IN
Kastration und Sterilisation beim Hund



Mit dem Ausbildungslehrgang FBA erhalten Sie 4 Abschlüsse in einem Lehrgang:
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FBA-Züchter:in (Theorieteil)
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FBA-Tierbetreuer:in (Theorieteil)
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FBA-Transport (Theorieteil)
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Dogsitter:in / Dogwalker (zusätzlich anerkannt im Kanton Bern)
Bewilligungsnummer der Fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbildungen (FBA):
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22_0004b - FBA für gewerbsmässige Zucht von Heimtieren
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22_0004a - FBA für Betreuungspersonal in Tierheimen (max. 19 Betreuungsplätze)
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24_0015 - FBA Tiertransportpersonal (Hunde)
Diese Lehrgänge sind schweizweit vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannt und zwingend Pflicht, wenn Sie:
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mehr als fünf Hunde pro 24 Stunden betreuen
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mehr als zwanzig Hunde oder drei Würfe Hundewelpen pro Jahr züchten oder
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gewerbsmässig Tiere transportieren.
Fachinformationen BLV (anklicken): Zucht / Betreuung / Transport
Die Ausbildungen sind in zwei Bereiche aufgeteilt:
1. Theoretisches Grundwissen über den Hund
Wer mit Hunden arbeitet, soll über alle Themen rund um den Hund Bescheid wissen, denn vieles hat Einfluss auf das Verhalten der Hunde. Die einzelnen Module werden von qualifizierten und renommierten Dozent:innen durchgeführt.
Die Teilnehmenden erhalten in dieser Ausbildung das nötige Fachwissen, für eine gewerbsmässige Zucht zu führen, eine Betreuung bis zu max. 19 Hunden oder Tiere gewerbsmässig zu transportieren.
2. Praktikumsstunden
Für den jeweiligen Abschluss ist ein Praktikum erforderlich. Die Vorgaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) lauten wie folgt:
2.1. Praktikum für die FBA gewerbsmässige Zucht von Hunden

2.2. Praktikum für die FBA Betreuung von bis zu 19 Hunden
2.3. Praktikum Für die FBA Kombi-Ausbildung (Betreuung von bis zu 19 Hunden & gewerbsmässige Zucht von Hunden)
2.4. Praktikum für die FBA gewerbsmässiger Transport von Hunden
Ein zusätzlicher Praxistag in einem auf Hundetransporte spezialisierten Unternehmen ist erforderlich.
2.5. Weitere Informationen zum Praktikum
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Das Praktikum kann vor, während oder nach der Ausbildung absolviert werden und auf verschiedene Institutionen oder Einrichtungen verteilt sein.
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Anforderungen an den Praktikumsbetrieb :
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Der Betrieb muss vom Veterinäramt bewilligt sein.
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Die ausbildende Person muss über mindestens die geforderte Qualifikation oder eine höhere Ausbildung verfügen.
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Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz erfolgt eigenständig und kann individuell nach den eigenen Interessen gewählt werden.
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Vorlagen für die Praktikums-Nachweise sind verfügbar und können hier heruntergeladen werden:
Betreuung / Zucht / Transport (anklicken). -
Alternativ kann der Praktikumsbetrieb auch eine eigene Vorlage verwenden.
3. Ziel:
Nach Absolvierung des Lehrgangs ist, ein grosses Wissen rund um den Hund vorhanden.
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Sie verfügen über das theoretisches Grundwissen des Hundes
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Sie lernen die massgebenden Bestimmungen der geltenden eidgenössischen und kantonalen Hunde-, Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung kennen inkl. den praktischen Aspekte des Tierschutzes in Hundefragen
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Sie sind fähig, mehrere Hunde korrekt zu führen und auf die Bedürfnisse des einzelnen Individuums einzugehen
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Sie haben ein breites Wissen über Rudelhaltung und kennen die wichtigsten Inhalte zur Mehrhundehaltung, sowie Transport der Hunde
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Sie wissen, dass es eine grosse Verantwortung ist, gesunde Hundewelpen zu Züchten und haben ein erweitertes Wissen zur Genetik der gesunden Hundezucht.
4. Zulassungsbedingungen:
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Mindestalter: 18 Jahre (Begründete Ausnahmen sind möglich)
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Sicherheit im sprachlichen Ausdruck (deutsch mündlich und schriftlich)
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Vorkenntnisse im Bereich Kynologie sind nicht erforderlich, jedoch von Vorteil
5. Zertifizierung:
Die Zertifikate werden nur ausgehändigt, wenn das entsprechende Praktikum absolviert und die Präsenzpflicht eingehalten wurde.
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FBA gewerbsmässige Zucht
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FBA Betreuungspersonal bis max. 19 Betreuungsplätze
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FBA Transport
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Dogsitter:in / Dogwalker
6. Ort:
Theorie-Module:
Alle Theorie-Module finden Online via Zoom statt.
Praxistage:
Region Zürich Oberland
Genauer Treffpunkt wird bekannt gegeben
Schriftliche Prüfung:
Gemeindesaal Männedorf
Alte Landstrasse 250
8708 Männedorf
Lageplan - bitte hier klicken
7. Dauer:
Dieser Lehrgang ist berufsbegleitend, dauert über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten.
8. Kosten ganzer Lehrgang:
CHF 2400.00
(Ratenzahlung auf Anfrage)
Im Preis enthalten sind
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Unterlagen
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Prüfungsgebühren
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Zertifikate FBA (erst nach Absolvierung vom Praktikum)
Im Preis NICHT enthalten sind
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Bücher (nicht zwingend)
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Verpflegung
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Anfahrtskosten
9. Abschlussprüfung:
Mit einer schriftlichen Prüfung (alle Theoriethemen) wird der Lehrgang abgeschlossen.
10. Weitere Informationen:
Nach der Ausbildung stehe ich gerne weiterhin für Fragen, beim Beantragen der Bewilligungen, Eröffnen der Hundebetreuung oder der Zucht zur Verfügung.
11. Annullation:
Bei einer Annullation werden CHF 100.00 Bearbeitungsgebühren verrechnet.
Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr stellen wir Ihnen folgende Annullationskosten in Prozenten der Kurskosten in Rechnung:
Bis 91 Tage 0%,
90-61 Tage 50%,
60-0 Tage vor Kursbeginn 100%.
Das Hundezentrum Ammann behält sich das Recht vor, bei einer geringen Anzahl Teilnehmenden, den Kurs zu verschieben oder abzusagen. Verschiebungen einzelner Termine sind bis zu Beginn des Lehrganges möglich.
12. Bewilligung für Dogsitter:innen und Dogwalker:innen im Kanton Bern
Wenn Sie im Kanton Bern eine Bewilligung beantragen, um gewerbsmässig mehr als drei Hunde gleichzeitig auszuführen, gelten folgende Regelungen:
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Ihr Zertifikat als Dogsitter:in oder Dogwalker:in gilt in der Regel als anerkannter Ausbildungsnachweis.
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Falls die zuständige Behörde zusätzlich eine fachliche Beurteilung verlangt, stelle ich diese gerne auf Anfrage aus.
Voraussetzungen für einen positiven Bewilligungsentscheid:
Die zuständige Behörde erteilt in der Regel eine Bewilligung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Dogsitter:in/Dogwalker:in
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Sie weisen mindestens drei Jahre Erfahrung in der Haltung eigener Hunde nach (z. B. durch Versicherungsunterlagen oder Tierarztrechnungen)
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Gegen Sie wurden keine behördlichen Massnahmen aufgrund von Vorfällen mit verhaltensauffälligen Hunden ausgesprochen
Daten: