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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Ausbildung Hundetrainer/in

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 1.  Ausbildungsverpflichtung

  • Das HZ Ammann verpflichtet sich, den ausgeschriebenen Lehrgang gemäss dem aktuellen Bildungskonzept durchzuführen. Anpassungen bleiben vorbehalten, ebenso eine Absage des Lehrgangs spätestens einen Monat vor Durchführung.
     

  • Präsenzpflicht: Grundsätzlich müssen alle Unterrichtsmodule vollständig besucht werden.
    Die Ausbildung ist in drei verschiedene Bereiche geteilt: Theoriemodule, Praktisches Training und Erwachsenenbildung. Jeder Bereich enthält einen eigenen Prozentsatz von Präsenzpflicht. 
    - Theoriemodule: mindestens 80%
    - Praktisches Training: mindestens 90%
    - Erwachsenenbildung: mindestens 80% 


    Werden die 80% der Theoriemodule nicht erreicht, kann der/die Teilnehmer/in nicht an der theoretischen Abschlussprüfung teilnehmen und erhält somit auch kein Zertifikat als Hundetrainer/in. Nicht besuchte Lektionen, sowie die Prüfung können gegen Aufpreis im nächsten Lehrgang nachgeholt werden.

    Werden die  90% des Praktischen Trainings nicht erreicht, kann der/die Teilnehmer/in an der schriftlichen Abschlussprüfung teilnehmen, nicht aber an der praktischen und erhält das Zertifikat erst, wenn die verpassten Praktischen-Module nachgeholt wurde. Verpasste Module können gegen Aufpreis im nächsten Lehrgang nachgeholt werden.

    Werden die 80% der Erwachsenenbildung nicht erreicht, erhält der/die Teilnehmer/in das Zertifikat als Erwachsenenbildner/in von der LWO nicht. Die verpassten Lektionen können gratis nachgeholt werden (dafür direkt mit der LWO Kontakt aufnehmen).   
     

  • Krankheit, Unfall oder Todesfall im engeren persönlichen Umfeld müssen innert 14 Tagen mit geeignetem Dokument (Arztzeugnis oder amtliches Dokument) belegt werden, nur so kann an der Prüfung teilgenommen werden. Das Zertifikat zum/r Hundetrainer/in wird erst ausgehändigt, wenn alle Prozentsätze erreicht sind.
     

  • Die Teilnehmer müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen und voraussehbare Abwesenheiten vom Unterricht unverzüglich melden.
     

  • Da es sich um Pflichtmodule handelt, muss während den Theoretischen Lektionen (Online via Zoom) die Kamera immer eingeschaltet sein! Nur so ist die Präsenzpflicht erfüllt. Ohne Kamera kann nicht teilgenommen werden und die Teilnahme wird nicht an den Prozentsatz der Präsenzpflicht angerechnet
     

2.  Ausbildungskosten

Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet die Lehrgangskosten innerhalb der angegebenen Fristen zu bezahlen:

  • CHF 500 sind bei der Anmeldung zu entrichten. Damit gilt die Anmeldung als definitiv. Wird die Anzahlung von CHF 500 nicht innerhalb von vier Wochen ab Zustellung der Rechnung getätigt, kann der reservierte Platz weitergegeben werden.
     

  • Der Restbetrag der Lehrgangkosten ist mindestens bis vier Wochen vor Beginn der Ausbildung einzubezahlen. 
     

  • Es besteht auch die Möglichkeiten, die Kurskosten ohne Aufpreis in Raten zu bezahlen. Die Anzahlung von CHF 500 sind bei Anmeldung zu entrichten. Die Raten des Restbetrages können beliebig gewählt werden. Der gesamte Betrag muss vor der Prüfung vollumfänglich bezahlt sein, ansonsten ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung nicht möglich.
    Sind Ratenzahlungen gewünscht, vermerken Sie dies Bitte bei der Anmeldung unter der Motivation.

 

3.  Abmeldungen

Eine Abmeldung wird mit CHF 100 Bearbeitungsgebühr verrechnet. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr werden folgende Annulationskosten in Prozent der Kurskosten in Rechnung gestellt:

  • Bei Abmeldungen bis 91 Tag vor Lehrgangsbeginn wird der Kursbetrag zurückerstattet.
     

  • Bei Abmeldungen bis 90-61 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kursbetrages zurückerstattet.
     

  • Bei kurzfristigen Abmeldungen (60-0 Tage vor Lehrgangsbeginn) sowie bei Abbruch des Lehrgangs besteht kein Anrecht auf die Rückerstattung des Kursgeldes.
     

4.  Lehrgangsplätze und Durchführung

  • Die Lehrgangsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
     

  • Für den Ausbildungslehrgang besteht eine minimale (sechs) Teilnehmendenzahlen.
    Bei ungenügender Teilnehmendenzahl kann die Durchführung eines Lehrganges abgesagt werden.
    Das Kursgeld wird erlassen bzw. zurückerstattet.

 

5. Schweigepflicht

  • Wir verpflichten uns zu Stillschweigen gegenüber Dritten zu Kenntnissen über Personen und Institutionen, die ihr in Erfüllung des Auftrages offenbar geworden sind.
     

  • Auskünfte über den Verlauf der Ausbildung von Teilnehmenden und ihre persönlich-beruflichen Qualifikationen an aussenstehende Dritte werden nur nach Rücksprache mit den Betroffenen erteilt.
     

  • Die Teilnehmenden verpflichten sich zu Stillschweigen während und nach Beendigung des Lehrganges, wenn sie Kenntnisse über persönliche und berufliche Verhältnisse von Personen erhalten haben. 

 

6.  Haftung

  • Für Sach- oder Personenschäden, die durch mitgebrachte Hunde entstehen, haftet der/die Hundehalter/in und/oder Eigentümer/in.
     

  • Eine Haftung für Schäden, Verluste oder Unfälle wird von der Veranstalterin nicht übernommen. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab.
     

  • Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Eine Kopie des Haftpflichtversicherungsnachweises, welcher den Hund einschliesst, ist der Ausbildungsvereinbarung beizulegen.
     

  • Für die persönliche Ausrüstung der Teilnehmenden wird keine Haftung übernommen.

 

7.  Auflösung der Ausbildungsvereinbarung

  • Diese Ausbildungsvereinbarung gilt für die in der Anmeldung festgehaltene Ausbildungsdauer. Vor­behalten sind die Auflösung aufgrund von Nichterfüllung qualifizierender Auflagen oder wenn der/die Teilnehmer/in die vertragli­chen Verpflichtungen verletzt, resp. aus der Sicht von uns den Qualifikationsanforde­rungen an Ausbildende von Menschen mit Hund nicht entspricht.
     

  • Gütliche Regelung: Beide Parteien verpflichten sich, im Falle eines Rechtsstreites im Zusam­menhang mit dieser Vereinbarung alle Schlichtungsmöglichkei­ten aus­zuschöpfen.
     

  • Für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich-Stadt.

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8. Unterlagen

Sämtliche Unterlagen und Bilder dürfen weder kopiert, noch weiterverbreitet werden.

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Ausbildung Dogsitter/in, FBA-Tierbetreuer/in & FBA-Züchter/in

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 1.  Ausbildungsverpflichtung

  • Das HZ Ammann verpflichtet sich, den ausgeschriebenen Lehrgang gemäss dem aktuellen Bildungskonzept durchzuführen. Anpassungen bleiben vorbehalten, ebenso eine Absage des Lehrgangs spätestens einen Monat vor Durchführung.
     

  • Präsenzpflicht FBA: Es müssen alle Unterrichtsmodule vollständig (100%) besucht werden. 
    Werden die 100% nicht erreicht, kann der/die Teilnehmer/in nicht an der theoretischen Abschlussprüfung teilnehmen und erhält somit auch kein Zertifikat. Nicht besuchte Lektionen, sowie die Prüfung können gegen Aufpreis im nächsten Lehrgang nachgeholt werden.

     

  • Präsenzpflicht Dogsitter/in: Es dürfen maximal 8 Stunden (2 Abendmodule / 1 Tagesmodul) verpasst werden. Wird die Präsenzpflicht nicht erreicht, kann der/die Teilnehmer/in nicht an der theoretischen Abschlussprüfung teilnehmen und erhält somit auch kein Zertifikat. Nicht besuchte Lektionen, sowie die Prüfung können gegen Aufpreis im nächsten Lehrgang nachgeholt werden.
    ​

  • Die Teilnehmer müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen und voraussehbare Abwesenheiten vom Unterricht unverzüglich melden. 
     

  • Da es sich um Pflichtmodule handelt, muss während den Theoretischen Lektionen (Online via Zoom) die Kamera immer eingeschaltet sein! Nur so ist die Präsenzpflicht erfüllt. Ohne Kamera kann nicht teilgenommen werden und die Teilnahme wird nicht an den Prozentsatz der Präsenzpflicht angerechnet
     

2.  Ausbildungskosten

Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet die Lehrgangskosten innerhalb der angegeben Frist zu bezahlen:

  • Der gesamte Betrag muss innerhalb vier Wochen nach erhalt der Rechnung beglichen sein. 
     

  • Es besteht auch die Möglichkeiten, die Kurskosten ohne Aufpreis in Raten zu bezahlen.
    Eine Anzahlung von CHF 250 sind bei Anmeldung zu entrichten. Die Raten des Restbetrages können beliebig gewählt werden. Der gesamte Betrag muss vor der Prüfung vollumfänglich bezahlt sein, ansonsten ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung nicht möglich.

    Sind Ratenzahlungen gewünscht, vermerken Sie dies Bitte bei der Anmeldung unter der Motivation.
     

  • Nicht besuchte Sequenzen werden nicht zurückvergütet.

 

3.  Abmeldungen

Eine Abmeldung wird mit CHF 100 Bearbeitungsgebühr verrechnet. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr werden folgende Annulationskosten in Prozent der Kurskosten in Rechnung gestellt:

  • Bei Abmeldungen bis 91 Tag vor Lehrgangsbeginn wird der Kursbetrag zurückerstattet.
     

  • Bei Abmeldungen bis 90-61 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kursbetrages zurückerstattet.
     

  • Bei kurzfristigen Abmeldungen (60-0 Tage vor Lehrgangsbeginn) sowie bei Abbruch des Lehrgangs besteht kein Anrecht auf die Rückerstattung des Kursgeldes.
     

4.  Lehrgangsplätze und Durchführung

  • Die Lehrgangsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
     

  • Bei ungenügender Teilnehmendenzahl kann die Durchführung eines Lehrganges abgesagt werden. Das Kursgeld wird erlassen bzw. zurückerstattet.

 

5. Schweigepflicht

  • Wir verpflichten uns zu Stillschweigen gegenüber Dritten zu Kenntnissen über Personen und Institutionen, die ihr in Erfüllung des Auftrages offenbar geworden sind.
     

  • Auskünfte über den Verlauf der Ausbildung von Teilnehmenden und ihre persönlich-beruflichen Qualifikationen an aussenstehende Dritte werden nur nach Rücksprache mit den Betroffenen erteilt.
     

  • Die Teilnehmenden verpflichten sich zu Stillschweigen während und nach Beendigung des Lehrganges, wenn sie Kenntnisse über persönliche und berufliche Verhältnisse von Personen erhalten haben. 

 

6.  Haftung

  • Für Sach- oder Personenschäden, die durch mitgebrachte Hunde entstehen, haftet der/die Hundehalter/in und/oder Eigentümer/in.
     

  • Eine Haftung für Schäden, Verluste oder Unfälle wird vom Hundezentrum Ammann nicht übernommen. Das Hundezentrum Ammann lehnt jegliche Haftung ab.
     

  • Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Eine Kopie des Haftpflichtversicherungsnachweises, welcher den Hund einschliesst, ist der Ausbildungsvereinbarung beizulegen.
     

  • Für die persönliche Ausrüstung der Teilnehmenden wird keine Haftung übernommen.

 

7.  Auflösung der Ausbildungsvereinbarung

  • Diese Ausbildungsvereinbarung gilt für die in der Anmeldung festgehaltene Ausbildungsdauer. Vor­behalten sind die Auflösung aufgrund von Nichterfüllung qualifizierender Auflagen oder wenn der/die Teilnehmer/in die vertragli­chen Verpflichtungen verletzt, resp. aus der Sicht von uns den Qualifikationsanforde­rungen an Ausbildende von Menschen mit Hund nicht entspricht.
     

  • Gütliche Regelung: Beide Parteien verpflichten sich, im Falle eines Rechtsstreites im Zusam­menhang mit dieser Vereinbarung alle Schlichtungsmöglichkei­ten aus­zuschöpfen.
     

  • Für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich-Stadt.

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8. Unterlagen

Sämtliche Unterlagen und Bilder dürfen weder kopiert, noch weiterverbreitet werden.

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​

Ausbildung Welpentrainer/in

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 1.  Ausbildungsverpflichtung

  • Das HZ Ammann verpflichtet sich, den ausgeschriebenen Lehrgang gemäss dem aktuellen Bildungskonzept durchzuführen. Anpassungen bleiben vorbehalten, ebenso eine Absage des Lehrgangs spätestens einen Monat vor Durchführung.
     

  • Präsenzpflicht: Es müssen alle Unterrichtsmodule vollständig (100%) besucht werden. 
    Nicht besuchte Module können gegen Aufpreis im nächsten Lehrgang nachgeholt werden. Erst wenn alle Module absolviert wurden, wird dem
    /der Teilnehmer/in das Zertifikat ausgehändigt. 
     

  • Die Teilnehmer müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen und voraussehbare Abwesenheiten vom Unterricht unverzüglich melden. 
     

  • Da es sich um Pflichtmodule handelt, muss während den Theoretischen Lektionen (Online via Zoom) die Kamera immer eingeschaltet sein! Nur so ist die Präsenzpflicht erfüllt. Ohne Kamera kann nicht teilgenommen werden und die Teilnahme wird nicht an den Prozentsatz der Präsenzpflicht angerechnet
     

2.  Ausbildungskosten

Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet die Lehrgangskosten innerhalb der angegeben Frist zu bezahlen:

  • Der gesamte Betrag muss innerhalb vier Wochen nach erhalt der Rechnung beglichen sein. 
     

  • Es besteht auch die Möglichkeiten, die Kurskosten ohne Aufpreis in Raten zu bezahlen. Eine Anzahlung von CHF 250 sind bei Anmeldung zu entrichten. Die Raten des Restbetrages können beliebig gewählt werden. Der gesamte Betrag muss vor der Prüfung vollumfänglich bezahlt sein, ansonsten ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung nicht möglich.Sind Ratenzahlungen gewünscht, vermerken Sie dies Bitte bei der Anmeldung unter der Motivation.
     

  • Nicht besuchte Sequenzen werden nicht zurückvergütet.

 

3.  Abmeldungen

Eine Abmeldung wird mit CHF 100 Bearbeitungsgebühr verrechnet. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr werden folgende Annulationskosten in Prozent der Kurskosten in Rechnung gestellt:

  • Bei Abmeldungen bis 91 Tag vor Lehrgangsbeginn wird der Kursbetrag zurückerstattet.
     

  • Bei Abmeldungen bis 90-61 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kursbetrages zurückerstattet.
     

  • Bei kurzfristigen Abmeldungen (60-0 Tage vor Lehrgangsbeginn) sowie bei Abbruch des Lehrgangs besteht kein Anrecht auf die Rückerstattung des Kursgeldes.
     

4.  Lehrgangsplätze und Durchführung

  • Die Lehrgangsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
     

  • Bei ungenügender Teilnehmendenzahl kann die Durchführung eines Lehrganges abgesagt werden. Das Kursgeld wird erlassen bzw. zurückerstattet.

 

5. Schweigepflicht

  • Wir verpflichten uns zu Stillschweigen gegenüber Dritten zu Kenntnissen über Personen und Institutionen, die ihr in Erfüllung des Auftrages offenbar geworden sind.
     

  • Auskünfte über den Verlauf der Ausbildung von Teilnehmenden und ihre persönlich-beruflichen Qualifikationen an aussenstehende Dritte werden nur nach Rücksprache mit den Betroffenen erteilt.
     

  • Die Teilnehmenden verpflichten sich zu Stillschweigen während und nach Beendigung des Lehrganges, wenn sie Kenntnisse über persönliche und berufliche Verhältnisse von Personen erhalten haben. 

 

6.  Haftung

  • Für Sach- oder Personenschäden, die durch mitgebrachte Hunde entstehen, haftet der/die Hundehalter/in und/oder Eigentümer/in.
     

  • Eine Haftung für Schäden, Verluste oder Unfälle wird vom Hundezentrum Ammann nicht übernommen. Das Hundezentrum Ammann lehnt jegliche Haftung ab.
     

  • Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Eine Kopie des Haftpflichtversicherungsnachweises, welcher den Hund einschliesst, ist der Ausbildungsvereinbarung beizulegen.
     

  • Für die persönliche Ausrüstung der Teilnehmenden wird keine Haftung übernommen.

 

7.  Auflösung der Ausbildungsvereinbarung

  • Diese Ausbildungsvereinbarung gilt für die in der Anmeldung festgehaltene Ausbildungsdauer. Vor­behalten sind die Auflösung aufgrund von Nichterfüllung qualifizierender Auflagen oder wenn der/die Teilnehmer/in die vertragli­chen Verpflichtungen verletzt, resp. aus der Sicht von uns den Qualifikationsanforde­rungen an Ausbildende von Menschen mit Hund nicht entspricht.
     

  • Gütliche Regelung: Beide Parteien verpflichten sich, im Falle eines Rechtsstreites im Zusam­menhang mit dieser Vereinbarung alle Schlichtungsmöglichkei­ten aus­zuschöpfen.
     

  • Für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich-Stadt.

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8. Unterlagen

Sämtliche Unterlagen und Bilder dürfen weder kopiert, noch weiterverbreitet werden.

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Stand Juli 2021

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