ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Ausbildung Hundetrainer:in
1. Ausbildungsverpflichtung
Das Hundezentrum Ammann® verpflichtet sich, den ausgeschriebenen Lehrgang gemäss dem aktuellen Bildungskonzept durchzuführen. Anpassungen bleiben vorbehalten, ebenso eine Absage des Lehrgangs spätestens einen Monat vor Durchführung.
Präsenzpflicht: Grundsätzlich müssen alle Unterrichtsmodule vollständig besucht werden. Die Ausbildung gliedert sich in drei Bereiche mit je eigener Präsenzpflicht:
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Theoriemodule: mindestens 80 %
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Praktisches Training: mindestens 90 %
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Erwachsenenbildung: mindestens 80 %
Werden die 80 % in den Theoriemodulen nicht erreicht, können Teilnehmer:innen nicht an der theoretischen Abschlussprüfung teilnehmen und erhalten kein Zertifikat als Hundetrainer:in. Nicht besuchte Lektionen sowie die Prüfung können gegen Aufpreis im nächsten Lehrgang nachgeholt werden.
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Kosten Wiederholung einzelner Theoriemodule: CHF 160.– pro 4 Stunden
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1. Wiederholung schriftliche Abschlussprüfung: CHF 350.–
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2. Wiederholung schriftliche Abschlussprüfung: CHF 450.–
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3. Wiederholung schriftliche Abschlussprüfung: CHF 550.–
Werden die 90 % im Praktischen Training nicht erreicht, ist die Teilnahme an der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung möglich; das Zertifikat wird jedoch erst ausgehändigt, wenn die verpassten Praxis-Module nachgeholt wurden.
Verpasste Module können gegen einen Aufpreis von CHF 330.– im nächsten Lehrgang nachgeholt werden.
Werden die 80 % in der Erwachsenenbildung nicht erreicht, wird das Zertifikat als Erwachsenenbildner:in nicht ausgestellt. Verpasste Lektionen können gegen einen Aufpreis von CHF 330.– im nächsten Lehrgang nachgeholt werden.
Krankheit, Unfall oder Todesfall im engeren persönlichen Umfeld müssen innert 14 Tagen mit geeignetem Dokument (Arztzeugnis oder amtliches Dokument) belegt werden. Wird kein solches Dokument vorgelegt, werden die Kosten für Wiederholungsmodule in Rechnung gestellt. An den Prüfungen darf teilgenommen werden.
Teilnehmer:innen erscheinen pünktlich zum Unterricht und melden voraussehbare Absenzen unverzüglich.
Da es sich um Pflichtmodule handelt, muss während der theoretischen Online-Lektionen (Zoom) die Kamera eingeschaltet sein. Nur so ist die Präsenzpflicht erfüllt. Ohne Kamera ist keine Teilnahme möglich; die Lektion wird nicht angerechnet.
2. Ausbildungskosten
Teilnehmer:innen sind verpflichtet, die Lehrgangskosten innerhalb der angegebenen Fristen zu bezahlen.
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Anzahlung: fällig innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird der reservierte Lehrgangsplatz freigegeben.
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Restbetrag: spätestens vier Wochen vor Beginn der Ausbildung zu bezahlen.
Ratenzahlung: ohne Aufpreis möglich. Die Anzahlung ist bei der Anmeldung fällig; die Raten für den Restbetrag können frei gewählt werden. Der Gesamtbetrag muss vor der Abschlussprüfung vollständig beglichen sein, andernfalls ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich. Bitte den Wunsch nach Ratenzahlung bei der Anmeldung unter „Motivation“ vermerken.
3. Abmeldungen
Bei jeder Abmeldung wird die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– fällig, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Rückerstattungsbetrag. Zusätzlich fallen folgende Annullationskosten an (in % der Kurskosten):
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bis 91 Tage vor Lehrgangsbeginn: volle Rückerstattung des Kursbetrags
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90–65 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50 % Rückerstattung
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64–0 Tage vor Lehrgangsbeginn sowie bei Abbruch: keine Rückerstattung
Vorab ausgehändigte Unterlagen
Werden Kurs- oder Ausbildungsunterlagen vor Beginn der Ausbildung zur Verfügung gestellt, so gilt deren Empfang als teilweise erbrachte Leistung. Im Falle einer Abmeldung oder eines Rücktritts vor Lehrgangsbeginn wird der Wert dieser Unterlagen zusätzlich von der Rückerstattung abgezogen. Der Abzug bemisst sich nach dem Umfang der zur Verfügung gestellten Module und beträgt mindestens CHF 100.–.
Das Hundezentrum Ammann behält sich vor, einen Lehrgang bei zu geringer Teilnehmendenzahl zu verschieben oder abzusagen. Verschiebungen einzelner Termine sind bis zum Lehrgangsstart möglich.
4. Lehrgangsplätze & Durchführung
Die Lehrgangsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Für den Ausbildungslehrgang besteht eine minimale Teilnehmendenzahl (6). Bei ungenügender Teilnehmendenzahl kann die Durchführung abgesagt werden; das Kursgeld wird erlassen bzw. zurückerstattet.
5. Schweigepflicht
Wir verpflichten uns zu Stillschweigen gegenüber Dritten über Kenntnisse zu Personen und Institutionen, die uns in Erfüllung des Auftrags bekannt werden.
Auskünfte über den Verlauf der Ausbildung von Teilnehmenden und deren persönlich-berufliche Qualifikationen an aussenstehende Dritte werden nur nach Rücksprache mit den Betroffenen erteilt.
Teilnehmende verpflichten sich zu Stillschweigen während und nach Beendigung des Lehrgangs über persönliche und berufliche Verhältnisse anderer Personen.
6. Haftung
Für Sach- oder Personenschäden, die durch mitgebrachte Hunde entstehen, haften die Hundehaltenden/Hundebesitzenden.
Eine Haftung für Schäden, Verluste oder Unfälle wird vom Hundezentrum Ammann nicht übernommen; jegliche Haftung wird abgelehnt.
Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Eine Kopie des Haftpflichtversicherungsnachweises, welcher den Hund einschliesst, ist der Ausbildungsvereinbarung beizulegen.
Für die persönliche Ausrüstung der Teilnehmenden wird keine Haftung übernommen.
7. Auflösung der Ausbildungsvereinbarung
Diese Ausbildungsvereinbarung gilt für die in der Anmeldung festgehaltene Ausbildungsdauer. Vorbehalten bleibt die Auflösung bei Nichterfüllung qualifizierender Auflagen oder bei Verletzung vertraglicher Verpflichtungen durch Teilnehmer:innen bzw. wenn aus unserer Sicht die Qualifikationsanforderungen an Ausbildende von Mensch-Hund-Teams nicht erfüllt werden.
Gütliche Regelung: Beide Parteien verpflichten sich, im Streitfall alle Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Gerichtsstand: Zürich-Stadt. Es gilt schweizerisches Recht.
8. Unterlagen
Sämtliche Unterlagen und Bilder dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder kopiert noch weiterverbreitet werden.
Ausbildung Dogsitter:in, FBA-Tierbetreuer:in & FBA-Züchter:in
1. Ausbildungsverpflichtung
Das Hundezentrum Ammann verpflichtet sich, den ausgeschriebenen Lehrgang gemäss aktuellem Bildungskonzept durchzuführen. Anpassungen bleiben vorbehalten, ebenso eine Absage des Lehrgangs spätestens einen Monat vor Durchführung.
Präsenzpflicht FBA:
Für den FBA-Lehrgang gilt 100 % Präsenzpflicht. Alle Unterrichtsmodule müssen vollständig besucht werden. Wird die Präsenzpflicht nicht erfüllt, ist die Teilnahme an der theoretischen Abschlussprüfung möglich; das Zertifikat wird jedoch erst ausgestellt, sobald die versäumten Module nachgeholt wurden. Nicht besuchte Lektionen sowie die Abschlussprüfung können gegen Aufpreis im darauffolgenden Lehrgang nachgeholt werden.
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1. Wiederholung schriftliche Abschlussprüfung: CHF 350.–
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2. Wiederholung schriftliche Abschlussprüfung: CHF 450.–
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3. Wiederholung schriftliche Abschlussprüfung: CHF 550.–
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Wiederholung einzelner Theoriemodule: CHF 160.– pro 4 Stunden
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Wiederholung Praxistag: CHF 330.–
Präsenzpflicht Dogsitter:in:
Es dürfen maximal 8 Stunden (2 Abendmodule oder 1 Tagesmodul) verpasst werden. Wird die Präsenzpflicht nicht erfüllt, ist die Teilnahme an der theoretischen Abschlussprüfung möglich; das Zertifikat wird jedoch erst ausgestellt, sobald die versäumten Module nachgeholt wurden. Nicht besuchte Lektionen sowie die Abschlussprüfung können gegen Aufpreis im darauffolgenden Lehrgang nachgeholt werden.
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1. Wiederholung schriftliche Abschlussprüfung: CHF 350.–
-
2. Wiederholung schriftliche Abschlussprüfung: CHF 450.–
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3. Wiederholung schriftliche Abschlussprüfung: CHF 550.–
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Wiederholung einzelner Theoriemodule: CHF 160.– pro 4 Stunden
Krankheit, Unfall oder Todesfall im engeren persönlichen Umfeld müssen innert 14 Tagen mit geeignetem Dokument belegt werden. Ohne Nachweis werden die Kosten für Wiederholungsmodule in Rechnung gestellt.
Teilnehmer:innen erscheinen pünktlich zum Unterricht und melden voraussehbare Absenzen unverzüglich.
Bei Pflichtmodulen in Online-Theorie (Zoom) muss die Kamera eingeschaltet sein; andernfalls gilt die Präsenz nicht als erfüllt.
2. Ausbildungskosten
Teilnehmer:innen sind verpflichtet, die Lehrgangskosten innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen.
Der gesamte Betrag ist innert vier Wochen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Ratenzahlung: ohne Aufpreis möglich. Eine Anzahlung ist bei Anmeldung zu entrichten. Die Raten des Restbetrags können frei gewählt werden; der Gesamtbetrag muss vor der Prüfung vollumfänglich bezahlt sein, sonst ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung nicht möglich. Bitte den Wunsch nach Ratenzahlung bei der Anmeldung unter „Motivation“ vermerken.
Nicht besuchte Sequenzen werden nicht zurückvergütet.
3. Abmeldungen
Für Abmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– erhoben. Zusätzlich fallen folgende Annulationskosten an (in % der Kurskosten):
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bis 91 Tage vor Lehrgangsbeginn: volle Rückerstattung
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90–61 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50 % Rückerstattung
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60–0 Tage vor Lehrgangsbeginn sowie bei Abbruch: keine Rückerstattung
Das Hundezentrum Ammann behält sich das Recht vor, bei geringer Teilnehmendenzahl den Kurs zu verschieben oder abzusagen. Verschiebungen einzelner Termine sind bis zu Beginn des Lehrgangs möglich.
4. Lehrgangsplätze & Durchführung
Die Lehrgangsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Bei ungenügender Teilnehmendenzahl kann die Durchführung eines Lehrgangs abgesagt werden. Das Kursgeld wird erlassen bzw. zurückerstattet.
5. Schweigepflicht
Wir verpflichten uns zu Stillschweigen gegenüber Dritten über Kenntnisse zu Personen und Institutionen, die uns in Erfüllung des Auftrags bekannt werden.
Auskünfte über den Verlauf der Ausbildung von Teilnehmenden und deren persönlich-berufliche Qualifikationen an aussenstehende Dritte werden nur nach Rücksprache mit den Betroffenen erteilt.
Teilnehmende verpflichten sich zu Stillschweigen während und nach Beendigung des Lehrgangs über persönliche und berufliche Verhältnisse anderer Personen.
6. Haftung
Für Sach- oder Personenschäden, die durch mitgebrachte Hunde entstehen, haften die Hundehaltenden/Hundebesitzenden.
Eine Haftung für Schäden, Verluste oder Unfälle wird vom Hundezentrum Ammann nicht übernommen; jegliche Haftung wird abgelehnt.
Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Eine Kopie des Haftpflichtversicherungsnachweises, welcher den Hund einschliesst, ist der Ausbildungsvereinbarung beizulegen.
Für die persönliche Ausrüstung der Teilnehmenden wird keine Haftung übernommen.
7. Auflösung der Ausbildungsvereinbarung
Diese Ausbildungsvereinbarung gilt für die in der Anmeldung festgehaltene Ausbildungsdauer. Vorbehalten bleibt die Auflösung bei Nichterfüllung qualifizierender Auflagen oder bei Verletzung vertraglicher Verpflichtungen durch Teilnehmer:innen bzw. wenn aus unserer Sicht die Qualifikationsanforderungen an Ausbildende von Mensch-Hund-Teams nicht erfüllt werden.
Gütliche Regelung: Beide Parteien verpflichten sich, im Streitfall alle Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Gerichtsstand: Zürich-Stadt. Es gilt schweizerisches Recht.
8. Unterlagen
Sämtliche Unterlagen und Bilder dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder kopiert noch weiterverbreitet werden.
Änderungen der AGB
Wir können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils hier veröffentlichte Fassung. Preis- und AGB-Änderungen bleiben vorbehalten.



