AUSBILDUNGSLEHRGANG
DOGSITTER / DOGWALKER
Kastration und Sterilisation beim Hund

Der Lehrgang im Hundezentrum Ammann® bietet Menschen, die sich überlegen eine Hundepension zu eröffnen und pro 24 Stunden nicht mehr als fünf Hunde betreuen werden genau das richtige Mass an Fachwissen und Kompetenzen.
Ein Dogsitter / Dogwalker ist eine Person, die Hunde betreut. Die Bezeichnungen Hundesitter oder Hundebetreuer bedeuten das gleiche und werden oft stellvertretend genutzt.
Auf den ersten Blick ist Hunde zu betreuen eine sehr schöne Tätigkeit. Man ist umgeben von verschiedenen Vierbeinern, ist täglich an der frischen Luft und dieser Beruf bietet viel Abwechslung. Doch genau diese Punkte können gleichzeitig zu den Schattenseiten diese Tätigkeit werden.
Jeder Hund hat einen eigenen Charakter und stellt eine gewisse Herausforderung dar. Ein Dogsitter / Dogwalker muss auch mit schwierigen Hunden umgehen können, wissen wie sich Hunde im «Rudel» verhalten, bei Gefahren richtig und schnell Handeln. Genau deshalb sollte sich ein Dogsitter / Dogwalker in diesen Bereichen aus- oder weiterbilden lassen.
Ziel:
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Ziel ist es nach Absolvierung dieses Lehrgangs ein Grundwissen rund um den Hund zu haben.
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Sie verfügen über ein theoretisches Grundwissen über den Hund
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Sie lernen die massgebenden Bestimmungen der geltenden eidgenössischen und kantonalen Hunde-, Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung kennen inkl. den praktischen Aspekte des Tierschutzes in Hundefragen
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Sie sind fähig, mehrere Hunde korrekt zu führen und auf die Bedürfnisse des einzelnen Individuums einzugehen
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Sie haben ein breites Wissen über Rudelhaltung und kennen die wichtigsten Inhalte zur Mehrhundehaltung und Transport der Hund
Theorie - Module
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Betreuung & Pflege des Hundes
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Geschichte & Abstammung des Hundes
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Rassenkunde
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Entwicklung des Hundes
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Ethologie, Verhalten & Ausdrucksverhalten
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Gesundheit, Krankheit & Orthopädie
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Erste Hilfe
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Hund im Recht & praktischer Tierschutz
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Transport, Einrichtung Hundepension
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Mehrhundehaltung / Rudelhaltung
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Anatomie & Physiologie
Zulassungsbedingungen:
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Mindestalter: 18 Jahre (Begründete Ausnahmen sind möglich)
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Sicherheit im sprachlichen Ausdruck (deutsch mündlich und schriftlich)
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Vorkenntnisse im Bereich Kynologie sind nicht erforderlich aber von Vorteil
Zertifizierung:
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Nach bestandener Abschlussprüfung und Einhaltung der Präsenzpflicht erhalten Sie ein Zertifikat als Dogsitter / Dogwalker.
Ort:
Theorie-Module:
Alle Theorie-Module finden Online via Zoom statt.
Schriftliche Prüfung:
Online über eine externe Plattform
Dauer:
Dieser Lehrgang ist berufsbegleitend & dauert über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten.
Kosten ganzer Lehrgang:
CHF 2000.00
Im Preis enthalten sind
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Unterlagen
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Prüfungsgebühren
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Zertifikat
Im Preis NICHT enthalten sind
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Bücher (nicht zwingend)
Abschlussprüfung:
Mit einer schriftlichen Online-Prüfung (alle Theoriethemen) wird der Lehrgang abgeschlossen.
Weitere Informationen:
Nach der Ausbildung stehe ich gerne weiterhin für Fragen, beim beantragen der Bewilligungen oder dem Eröffnen der Hundebetreuung oder der Zucht zur Verfügung.
Das Hundezentrum Ammann behält sich das Recht vor bei einer geringen Anzahl Teilnehmer den Kurs zu verschieben oder abzusagen. Verschiebungen einzelner Termine sind bis zu Beginn des Lehrganges möglich.
Bewilligung für Dogsitter:innen und Dogwalker:innen im Kanton Bern
Wenn Sie im Kanton Bern eine Bewilligung beantragen, um gewerbsmässig mehr als drei Hunde gleichzeitig auszuführen, gelten folgende Regelungen:
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Ihr Zertifikat als Dogsitter:in oder Dogwalker:in gilt in der Regel als anerkannter Ausbildungsnachweis.
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Falls die zuständige Behörde zusätzlich eine fachliche Beurteilung verlangt, stelle ich diese gerne auf Anfrage aus.
Voraussetzungen für einen positiven Bewilligungsentscheid:
Die zuständige Behörde erteilt in der Regel eine Bewilligung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Dogsitter:in/Dogwalker:in
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Sie weisen mindestens drei Jahre Erfahrung in der Haltung eigener Hunde nach (z. B. durch Versicherungsunterlagen oder Tierarztrechnungen)
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Gegen Sie wurden keine behördlichen Massnahmen aufgrund von Vorfällen mit verhaltensauffälligen Hunden ausgesprochen
Daten:



