THEORIEKURSE
Kastration und Sterilisation beim Hund
Die theoretische Ausbildung vermittelt unter anderem Grundwissen in folgenden Bereichen:
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Rechtliche Vorgaben für die Hundehaltung
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Bedürfnisse, Sozialverhalten und Lernweise eines Hundes
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Einsatz von Hilfsmitteln der Hundehaltung und Hundeerziehung
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Bedeutung der Sinne des Hundes im Alltag
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Zeitlicher und finanzieller Aufwand der Hundehaltung
Die theoretische Ausbildung findet an einem Abend online via Zoom statt und dauert zwei Stunden. Direkt danach wird der Lernerfolg mit einer Prüfung abgeschlossen. Das Veterinäramt gibt die Prüfungsfragen vor.
Dieser Kurs ist ab dem 2. Quartal 2025 für alle Hundehalter obligatorisch und ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton Zürich zu besuchen.
Keine Pflicht zur theoretischen Ausbildung besteht für:
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Personen, die in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben
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Personen, die den Hund von ihrer Ehepartnerin oder ihrem Ehepartner oder ihrer Lebenspartnerin oder ihrem Lebenspartner übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt
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Sehbehinderte Personen, die einen Blindenführhund einer von der Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule übernehmen
(Massgebend sind die Daten der zentralen Hundedatenbank. Liegen keine entsprechenden Daten vor, sind andere Nachweise zulässig)
Hundetrainer:in in Ihrer Region (Bitte auf Logo klicken um auf die persönliche Website zu gelangen: