WELPENPRÄGUNG - WELPENFRÜHFÖRDERUNG
OBLIGATORISCHE KURSE
Welpenprägungskurs / Welpenfrühförderung
Bewilligungsnummer: ZH-HAB-0632-241110
Welpenfrühförderung öffnet und optimiert das Lernverhalten des Welpen. Jeder einzelne Hund wird nach seinem Reifegrad und nach seinen Fähigkeiten in gezielte, klar definierte Übungen geführt. Konzentration und Koordination des kleinen Hundes werden geschult und gefördert. Auf wirkungsvolle Weise darf er wertvolle Erfahrungen sammeln und eigene Strategien entwickeln, die ihm zur Bewältigung seiner späteren Aufgaben dienen werden.
Kursaufbau:
Eine Lektion findet privat bei Ihnen zu Hause statt. Theorie wird erläutert, Fragen werden beantwortet und die ersten Übungen angeschaut. Sie lernen die Körpersprache und den richtigen Umgang mit dem Welpen kennen.
Damit der Welpe aber möglichst viele und vor allem positive Erfahrungen mit Artgenossen sammeln kann, werden drei Lektionen in der Gruppe stattfinden, wo meine beiden Hunde und jeweils andere Welpen dabei sind. In der Gruppenlektionen werden bereits weitere Übungen mit dem Welpen angeschaut und Beschäftigungsmöglichkeiten kennen gelernt. Spiel unter den Welpen finden nur in passendes zweiergruppen statt (Grösse & Energielevel) und steht nicht im Vordergrund. Vielmehr soll eine sichere und stabile Bindung und Beziehung zum Halter aufgebaut werden.
Dauer: 4 Lektionen à 50-60min an verschiedenen Tagen
Wann: 1 Privatlektion individuell von Montags bis Donnerstag jeweils am Vormittag oder Nachmittag
3 Gruppenlektionen jeweils Mittwoch 09:00 bis 10:00
Wo: Privatlektion bei Ihnen zu Hause
Gruppenlektionen in der Region Herrliberg bis Stäfa
Kosten: CHF 260.00 für 4 Lektionen inkl. Kilometerspesen und Fahrzeit bis 5 km Gesamt-Fahrstrecke
Ab 5 Kilometer Fahrstrecke werden Kilometerspesen von CHF 0.80/km verrechnet
(es wird der nähere Standort, Stäfa oder Weisslingen, als Starpunkt verwendet)
Allg.: Für alle die der Welpenkurs obligatorisch ist: Um die Bestätigung zu erhalten müssen 4 Lektionen besucht und die Lernziele erreicht werden
In den obligatorischen Hundekursen wird bewusst auf Belohnung wie Leckerlis und Spielzeug verzichtet. Vielmehr wird an der Bindung und Beziehung gearbeitet um ein Band zwischen Hund und Halter herzustellen, welches die Erziehung und Ausbildung erleichtert. Nur wer sich sicher aufgehoben fühlt, kann das gelernte abspeichern.
Im Kanton Zürich besteht eine Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I (grosse oder massige Hunde), die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Je nach Zeitpunkt der Übernahme bzw. des Zuzugs in den Kanton müssen diese Hunde bestimmte Kurse wie Welpenförderung, Junghunde- oder Erziehungskurs besuchen.
In einer Sitzung vom 28. Mai 2018 hat der Kantonsrat die Abschaffung der kantonalen Hundekurse für grosse oder massige Hunde beschlossen. Gegen diesen Entscheid wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen.
Am 10. Februar 2019 hat sich das Zürcher Stimmvolk mit fast 70% erneut deutlich für obligatorische Hundekurse ausgesprochen. Der Regierungsrat hat nun, wie er das in der Abstimmungszeitung versprochen hatte, dem Kantonsrat eine Vorlage für eine vereinfachte und verkürzte Ausbildung überwiesen, die neu für alle Hunderassen gelten soll.
Die Vorlage sieht für alle Ersthundehalterinnen und -halter einen Theoriekurs von zwei Lektionen vor. Zudem sollen alle Halterinnen und Halter sowohl beim ersten Hund als auch bei jedem später gehaltenen Hund einen praktischen Kurs von sechs Lektionen besuchen müssen.
Im Moment ist die Hundeausbildung nur für grosse oder massige Hunde oder für Hunde der Rassentypenliste 1 obligatorisch.
Um zu überprüfen welche Kurse zu absolvieren sind, klicken sie bitte hier.