PRÜFUNGSREGLMENTE

1. Allgemeine Informationen
Diese Weisung gilt für Angehörige beider Geschlechter in gleicher Weise und ist der Einfachheit halber in der männlichen Form verfasst.
1.1. Prüfungsaufsicht
Die Prüfungskommission hat die Oberaufsicht über die Prüfung. Sie stellt und beauftragt die Prüfungsaufsicht und überwacht die Rechtmässigkeit und Reglementkonformität deren Arbeit.
Sie gibt die Aus- und Zustellung der Prüfungsatteste in Auftrag. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens 3 Mitgliedern mit Expertenstatus in wenigstens je einem der geprüften Fachgebiete.
1.2. Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten
Die Prüfungsexperten sind für sämtliche operativen Belange der Prüfungen zuständig. Ihnen obliegen insbesondere die Erstellung und Durchführung der Prüfung.
Für die Abnahme der Prüfung ist zusätzlich zur Prüfungsexpertin oder zum Prüfungsexperten mindestens eine weitere, unabhängige Person als Beisitzerin oder Beisitzer anwesend.
Die Resultate sowie besondere Beobachtungen während der Prüfung, einschliesslich der Einwände der Kandidatinnen und Kandidaten, werden schriftlich festgehalten und von der prüfenden und der beisitzenden Person unterzeichnet.
1.3. Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit Anmeldung des Lehrgangs.
1.4. Nicht Erscheinen
Bei nicht Erscheinen verfällt der Prüfungstermin. Wird die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, entstehen neue Prüfungsgebühren (CHF 350.00).
1.5. Prüfungsentscheid
Die Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten teilen das Ergebnis der Prüfung und ihre Bewertung des Prüfungserfolgs der Prüfungsaufsicht schriftlich mit. Die Prüfungsaufsicht entscheidet aufgrund der Bewertung, ob die Prüfung bestanden wurde.
1.6. Wiederholung der Prüfung
Möchte ein Teilnehmer die Prüfung nicht absolvieren, erhält er eine Teilnahmebestätigung des Lehrgangs.
Die Prüfung kann, innerhalb von 2 Jahren, gegen Aufpreis (CHF 350.00) nachgeholt werden.
Eine nicht bestandene Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholung ist frühestens drei Monate nach der letzten nicht bestandenen Prüfung möglich und längstens innerhalb von 2 Jahren.
Geprüft werden sämtliche Themengebiete, in denen bei der ersten Wiederholungsprüfung nicht mindestens die Note 4.0 erreicht wurde. Pro Jahr wird mindestens ein Prüfungswiederholungstermin (mindestens 3 Monate nach dem Erstprüfungstermin) festgesetzt und frühzeitig offiziell angekündigt. Wiederholungsprüfungen sind kostenpflichtig (CHF 350.00). Zu Wiederholungsprüfungen zugelassen sind nur Kandidaten, die die entsprechende Gebühr fristgerecht vor der Prüfung entrichtet haben.
1.7. Unredliches Verhalten
Unredlich verhält sich, wer das Prüfungsergebnis während der schriftlichen Prüfung mit unlauteren Mitteln zu beeinflussen versucht. Als solche gelten Absprachen mit anderen Prüfungsanwärtern, das Austauschen der Antworten oder das Verwenden von Gedächtnisstützen (“Spickzettel” o. ä.). Die schriftliche Prüfung der ertappten Person gilt ohne weiteres als nicht bestanden. Sie hat die Möglichkeit, die schriftliche Prüfung - und bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung auch die mündliche - im Rahmen der oben erwähnten Bestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.
1.8. Ausweispflicht
Alle Teilnehmenden von Prüfungen müssen einen Ausweis auf sich tragen, um sich, falls erforderlich, jederzeit eindeutig ausweisen zu können.
1.9. Prüfungsausweis
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält von der für die Prüfung zuständigen Organisation einen Ausweis ausgestellt, der den Erfolg der absolvierten Prüfung festhält und folgende Angaben enthält:
- Logo mit Namen und Adresse der für die Prüfung zuständigen Organisatorin oder des für die Prüfung zuständigen Organisators
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort oder Herkunftsland und Wohnort der Kandidatin oder des Kandidaten
- Prüfungsort und -Datum
- Bezeichnung der mit der Prüfung bestandenen Ausbildung
- Ort, Datum, Name und Unterschrift der Prüfungsorganisatorin oder des Prüfungsorganisators
1.10. Beschwerden
Wer eine Prüfung nicht besteht, hat die Möglichkeit, das Ergebnis in Wiedererwägung durch die Prüfungskommission ziehen zu lassen. Das schriftliche Wiedererwägungsgesuch muss spätestens innert zehn Tagen nach der Eröffnung des Prüfungsbescheids bei der Präsidentin der Prüfungskommission Stefanie Walpen-Ammann, gestellt werden. Das Gesuch hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Gesuche, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird nicht eingetreten. Der ablehnende Beschluss über die Wiedererwägung kann mittels eines Rekurses angefochten werden. Der Rekurs hat innert zehn Tagen nach Empfang des abschlägigen Beschlusses über die Wiedererwägung zu erfolgen. Die Modalitäten für den Rekurs sind dieselben, wie für das Gesuch um Wiedererwägung. Der Beschluss des Gesamtstiftungsrates ist endgültig.
1.11. Gerichtsstand
Anwendbares Recht für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht in 8090 Zürich zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.
1.12. Vertraulichkeit
Die Prüfungsunterlagen werden vertraulich behandelt. Ausser den Experten, dem Sekretariat und der Prüfungsleitung hat niemand Einsicht in Ihre Prüfungsarbeiten.
2. Hundetrainer/in Schlussprüfung
Die Abschlussprüfung für Hundetrainer:innen besteht aus einer schriftlichen und aus einer praktischen Prüfung. Die Module von der Erwachsenenbildung werden nicht geprüft.
2.1 Aufbau der schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus Single- & Multiple Choice Fragen, Alternativantwort-Aufgabe, Umordnungs- und Zuordnungs-Aufgaben, Vervollständigungs-Aufgabe, Halboffene- und Offene schriftliche-Aufgaben, Fehlertext-, Lückentext- & Freitextfragen und es wird jedes Fach geprüft.
2.1.1 Aufbau der praktischen Prüfung
Die praktische Prüfung besteht aus einer geleiteten Sequenz im Praktischen Training 5. Jeder Teilnehmer muss eine gelernte Sequenz mit einer Gruppe von Teilnehmern vorzeigen.
2.2 Bewertung der Prüfung (schriftlich & praktisch)
Die Prüfung zum Abschluss der Hundetrainer Ausbildung ist bestanden, wenn der Notendurchschnitt mindestens 4 beträgt, wobei keine Teilnote unter 3 sein darf.
Note 1.00 - 3,99 ungenügend
Note 4.00 - 4.74 genügend
Note 4.75 - 5.49 gut
Note 5.50 - 6.00 sehr gut
2.3 Bestehen der schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn höchstens zwei unbefriedigende Teilnoten (Fach) erzielt wurden und diese mit dem Prüfungsergebnis in einem anderen Teil (Fach) mit einer guten oder sehr guten Benotung wettgemacht wird. Drei unbefriedigende Teilnoten führen zum Nichtbestehen des Blockes.
2.3.1 Bestehen der praktischen Prüfung
Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn die wichtigsten Punkte der Übung erklärt und angeleitet wurden. Dabei wird auch einen grossen Wert auf das Auftreten und der Kommunikation gelegt.
2.4 Zulassung
Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur Hundetrainer Prüfung erfüllt sein:
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Absolvent des Hundezentrum Ammann Hundetrainer Ausbildungslehrgangs
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Vollständig bezahlte Lehrgangskosten
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Anwesenheitspflicht im Unterricht
- Theoriemodule: mindestens 80%
- Praktisches Training: mindestens 90%
- Erwachsenenbildung: mindestens 80%
3. FBA & Dogsitter/in Schlussprüfung
Die Abschlussprüfung für FBA Absolvent:innen & Dogsitter:innen besteht aus einer schriftlichen Prüfung.
2.1 Aufbau der schriftlichen Prüfung
Die Dogsitter Prüfung besteht aus Single- & Multiple Choice Fragen, Alternativantwort-Aufgabe, Umordnungs- und Zuordnungs-Aufgaben, Vervollständigungs-Aufgabe, Halboffene- und Offene schriftliche-Aufgaben, Fehlertext-, Lückentext- & Freitextfragen und es wird jedes Fach geprüft.
2.2 Bewertung der schriftlichen Prüfung
Die Prüfung zum Abschluss der fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbildung ist bestanden, wenn der Notendurchschnitt mindestens 4 beträgt, wobei keine Teilnote unter 3 sein darf.
Note 1.00 - 3,99 ungenügend
Note 4.00 - 4.74 genügend
Note 4.75 - 5.49 gut
Note 5.50 - 6.00 sehr gut
2.3 Bestehen der schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn höchstens zwei unbefriedigende Teilnoten (Fach) erzielt wurden und diese mit dem Prüfungsergebnis in einem anderen Teil (Fach) mit einer guten oder sehr guten Benotung wettgemacht wird. Drei unbefriedigende Teilnoten führen zum Nichtbestehen des Blockes.
2.4 Zulassung
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Voraussetzung für die Zulassung zur Dogsitter Prüfung:
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Absolvent des Hundezentrum Ammann Dogsitter Ausbildungslehrgangs
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Anwesenheitspflicht im Unterricht - es dürfen maximal 2 Module à 4 Stunden nicht besucht werden
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Vollständig bezahlte Lehrgangskosten
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Voraussetzung für die Zulassung zur FBA Prüfung:
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Absolvent des Hundezentrum Ammann FBA Ausbildungslehrgangs
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Anwesenheitspflicht im Unterricht von 100% erfüllt
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Vollständig bezahlte Lehrgangskosten
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