PRÜFUNGSREGLMENTE


1. Allgemeine Informationen
Diese Weisung gilt für Angehörige beider Geschlechter in gleicher Weise und ist der Einfachheit halber in der männlichen Form verfasst.
1.1. Prüfungsaufsicht
Die Prüfungskommission hat die Oberaufsicht über die Prüfung. Sie stellt und beauftragt die Prüfungsaufsicht und überwacht die Rechtmässigkeit und Reglementkonformität deren Arbeit.
Sie gibt die Aus- und Zustellung der Prüfungsatteste in Auftrag. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens 3 Mitgliedern mit Expertenstatus in wenigstens je einem der geprüften Fachgebiete.
1.2. Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten
Die Prüfungsexperten sind für sämtliche operativen Belange der Prüfungen zuständig. Ihnen obliegen insbesondere die Erstellung und Durchführung der Prüfung.
Bei der Abnahme der schriftlichen Prüfung sind zwei Prüfungsexperten anwesend.
Die Resultate sowie besondere Beobachtungen während der Prüfung, einschliesslich der Einwände der Kandidatinnen und Kandidaten, werden schriftlich festgehalten und von der prüfenden und der beisitzenden Person unterzeichnet.
1.3. Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit Anmeldung des Lehrgangs.
1.4. Lese- und Rechtschreibstörungen
Wenn eine Legasthenie (Lese- und Schreibschwäche) diagnostiziert wurde, besteht Anrecht auf Prüfungserleichterungen. Als Erleichterungen sind zum Beispiel mehr Zeit und Pausen möglich, oder der Einsatz von zusätzlichen Hilfsmitteln. Für die Prüfungserleichterung muss zusammen mit der Anmeldung ein schriftliches Gesuch mit ärztlichem Attest bei der Prüfungskommission gestellt werden.
1.5. Ausweispflicht
Alle Teilnehmenden von Prüfungen müssen einen Ausweis auf sich tragen, um sich, falls erforderlich, jederzeit eindeutig ausweisen zu können.
1.6. Prüfungsentscheid
Die Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten teilen das Ergebnis der Prüfung und ihre Bewertung des Prüfungserfolgs der Prüfungsaufsicht schriftlich mit. Die Prüfungsaufsicht entscheidet aufgrund der Bewertung, ob die Prüfung bestanden wurde.
Spätestens 4 Wochen nach der schriftlichen Prüfung wird das Ergebnis per Post mitgeteilt.
1.7. Nicht Erscheinen
Bei nicht Erscheinen verfällt der Prüfungstermin. Wird die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, entstehen neue Prüfungsgebühren (CHF 350).
1.8. Nicht absolvierte Prüfungen
Möchte ein Teilnehmer die Prüfung nicht absolvieren, erhält er eine Teilnahmebestätigung des Lehrgangs.
Die Prüfung kann innerhalb von 2 Jahren, gegen Aufpreis (CHF 350.00), nachgeholt werden.
Die 2 jährige Frist beginnt mit dem Folgetag der schriftlichen Abschlussprüfung des gebuchten Lehrgangs.
Nach Ablauf der Frist ist keine Wiederholung der schriftliche Abschlussprüfung mehr möglich.
1.9. Nicht bestandene Prüfungen
Eine nicht bestandene Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholung ist frühestens vier Monate nach der letzten nicht bestandenen Prüfung möglich und längstens innerhalb von 2 Jahren, geltend ab dem Folgetag der bekanntgaben des Ergebnisses. Ausschlaggeben ist das Datum auf dem Bewertungsblatt.
Geprüft werden erneut alle Themengebiete.
Pro Jahr wird mindestens ein Prüfungswiederholungstermin festgesetzt und frühzeitig offiziell angekündigt. Wiederholungsprüfungen sind kostenpflichtig (CHF 350.00). Zu Wiederholungsprüfungen zugelassen sind nur Kandidaten, die die entsprechende Gebühr fristgerecht vor der Prüfung entrichtet haben.
1.10. Prüfungseinsicht
Wer eine Prüfung nicht bestanden hat, hat die Möglichkeit zur Prüfungseinsicht.
Dafür muss innert 10 Tagen nach dem Bescheid, Kontakt mit der Präsidentin der Prüfungskommission Stefanie Ammann aufgenommen werden um einen Termin zu vereinbaren.
Bei der Prüfungseinsicht dürfen nur die Fächer eingesehen werden, welche mit ungenügend bewertet sind.
Während der Einsicht ist es nicht gestattet Fotos zu machen oder sich die Prüfungsfragen aufzuschreiben.
1.11. Unredliches Verhalten
Unredlich verhält sich, wer das Prüfungsergebnis während der schriftlichen Prüfung mit unlauteren Mitteln zu beeinflussen versucht. Als solche gelten Absprachen mit anderen Prüfungsanwärtern, das Austauschen der Antworten oder das Verwenden von Gedächtnisstützen (“Spickzettel” o. ä.). Die schriftliche Prüfung der ertappten Person gilt ohne weiteres als nicht bestanden. Sie hat die Möglichkeit, die schriftliche Prüfung - und bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung auch die mündliche - im Rahmen der oben erwähnten Bestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.
1.12. Beschwerden
Wer eine Prüfung nicht besteht, hat die Möglichkeit, das Ergebnis in Wiedererwägung durch die Prüfungskommission ziehen zu lassen. Das schriftliche Wiedererwägungsgesuch muss spätestens innert zehn Tagen nach der Eröffnung des Prüfungsbescheids bei der Präsidentin der Prüfungskommission Stefanie Ammann, gestellt werden. Das Gesuch hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Gesuche, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird nicht eingetreten. Der ablehnende Beschluss über die Wiedererwägung kann mittels eines Rekurses angefochten werden. Der Rekurs hat innert zehn Tagen nach Empfang des abschlägigen Beschlusses über die Wiedererwägung zu erfolgen. Die Modalitäten für den Rekurs sind dieselben, wie für das Gesuch um Wiedererwägung. Der Beschluss des Gesamtstiftungsrates ist endgültig.
1.13. Gerichtsstand
Anwendbares Recht für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht in 8090 Zürich zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.
1.14. Vertraulichkeit
Die Prüfungsunterlagen werden vertraulich behandelt. Ausser den Experten, dem Sekretariat und der Prüfungsleitung hat niemand Einsicht in Ihre Prüfungsarbeiten.
2. Hundetrainer/in Schlussprüfung
Lehrgänge LG09 & LG10
Die Abschlussprüfung für Hundetrainer:innen besteht aus:
-
einer schriftlichen Theorieprüfung
-
dem Bearbeiten eines Fallbeispiels
Die Module der Erwachsenenbildung werden nicht geprüft.
2.1 Zulassung zur Prüfung
Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur Hundetrainer-Prüfung erfüllt sein:
-
Absolvierung des Hundetrainer-Ausbildungslehrgangs am Hundezentrum Ammann
-
Vollständig bezahlte Lehrgangskosten
-
Anwesenheitspflicht im Unterricht:
-
Theoriemodule: mindestens 80 %
-
Praktisches Training: mindestens 90 %
-
Erwachsenenbildung: mindestens 80 %
-
2.2 Aufbau der Prüfungen
2.2.1 Aufbau der schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst verschiedene Aufgabenformate:
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Single- & Multiple-Choice-Fragen
-
Alternativantwort-Aufgaben
-
Umordnungs- und Zuordnungsaufgaben
-
Vervollständigungsaufgaben
-
Halboffene und offene schriftliche Aufgaben
-
Fehlertext-, Lückentext- und Freitextfragen
Alle Fachbereiche werden geprüft.
Die Verwendung von Unterlagen oder Handouts ist nicht erlaubt.
2.2.2 Bearbeiten eines Fallbeispiels (mündlich)
Die Absolvent:innen bearbeiten eine zugeteilte Problemsituation und erstellen einen passenden Trainingsplan. Dieser wird anschließend dem Prüfungsexperten präsentiert.
-
Vorbereitungszeit: 60 Minuten
(Das Thema wird eine Stunde vor der Prüfung per E-Mail verschickt.) -
Prüfungsdauer: 30 Minuten
-
Datum und Uhrzeit: Werden nach der Anmeldung zum Lehrgang bekannt gegeben
2.3 Bewertung der Prüfung (schriftlich & mündlich)
2.4 Bestehen der Prüfungen
2.4.1 Bestehen der schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn:
-
der Notendurchschnitt mindestens 4.00 beträgt
-
keine Teilnote unter 3.00 liegt
-
höchstens zwei ungenügende Teilnoten (unter 4.00) durch gute oder sehr gute Leistungen in anderen Bereichen kompensiert werden
Drei ungenügende Teilnoten führen zum Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung.
2.4.2 Bestehen der mündlichen Prüfung (Fallbeispiel)
Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn:
-
ein geeigneter Trainingsplan mit mehreren Lösungsansätzen zur Problemsituation erstellt wurde
-
relevante Übungen und Themen einbezogen wurden
-
alle gestellten Fragen beantwortet werden konnten
2.5 Prüfungsausweis
Nach bestandener Prüfung erhalten die Absolvent:innen einen offiziellen Ausweis. Dieser enthält folgende Angaben:
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Logo und Name der prüfenden Organisation
-
Name, Vorname und Geburtsdatum der Kandidatin oder des Kandidaten
-
Ausbildungsdauer
-
Bezeichnung der bestandenen Ausbildung
-
Ort, Datum, Name und Unterschrift der Prüfungsleitung
Gültig ab Lehrgang LG11
Die Abschlussprüfung für Hundetrainer:innen besteht aus einer mehrteiligen Prüfung.
Die Module zur Erwachsenenbildung werden nicht geprüft.
Der Lehrgang BASIC wird abgeschlossen mit:
-
einer schriftlichen Theorieprüfung (alle Theoriethemen werden geprüft)
-
dem Bearbeiten eines Fallbeispiels
Der Lehrgang PRO wird abgeschlossen mit:
-
einer schriftlichen Theorieprüfung (alle Theoriethemen werden geprüft)
-
dem Bearbeiten eines Fallbeispiels
-
einer schriftlichen Verhaltensbeobachtung inkl. Rassenportrait
Voraussetzungen für den Abschluss BASIC zu PRO
Um den Abschluss vom Basic- zum Pro-Level zu erlangen, müssen folgende Leistungen erfolgreich erbracht werden:
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Bestandene Theorieprüfung
-
Erfolgreiche Bearbeitung des Fallbeispiels
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Einreichen einer schriftlichen Verhaltensbeobachtung inkl. Rassenportrait (nach Abschluss der Module)
2.1 Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
-
den Hundetrainer-Lehrgang am Hundezentrum Ammann absolviert hat
-
die Lehrgangskosten vollständig bezahlt hat
-
die Anwesenheitspflicht erfüllt:
-
Theoriemodule: mindestens 80 %
-
Praktisches Training: mindestens 90 %
-
Erwachsenenbildung: mindestens 80 %
-
2.2 Aufbau der Prüfungen
2.2.1 Aufbau der schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus verschiedenen Aufgabenformaten:
-
Single- & Multiple-Choice
-
Alternativantworten, Umordnungs- und Zuordnungsaufgaben
-
Vervollständigungs-, Lückentext- und Fehlertextaufgaben
-
Halboffene, offene und Freitextfragen
Alle Fachbereiche werden geprüft.
Hilfsmittel (z. B. Unterlagen oder Handouts) sind nicht erlaubt.
2.2.2 Bearbeiten eines Fallbeispiels (mündlich)
Die Teilnehmenden erhalten eine Problemsituation, zu der ein Trainingsplan erarbeitet und präsentiert wird.
-
Vorbereitungszeit: 60 Minuten
(Thema wird eine Stunde vor dem Prüfungstermin per E-Mail versendet) -
Prüfungsdauer: 30 Minuten
-
Termin: Wird nach Anmeldung zum Lehrgang bekannt gegeben
2.2.3 Verhaltensbeobachtung inkl. Rassenportrait (schriftlich)
-
Verhaltensbeobachtung (Einzelfallanalyse)
Ein Hund Ihrer Wahl (eigener, bekannter oder fremder) wird beobachtet und gefilmt. Die Videoaufnahme (z. B. Alltag, Training, konkrete Situation) dient als Grundlage für Ihre Analyse.
Inhalte:-
Beschreibung des Hundes (Alter, Rasse, Herkunft, Lebensumfeld)
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Beschreibung der gefilmten Situation(en)
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Detaillierte Beobachtung der Körpersprache und des Verhaltens
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Fachlich begründete Einschätzung möglicher Auslöser/Motivationen
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Erste Handlungsempfehlung oder Trainingsansatz
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Reflexion zur Beobachtung und Situation
-
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Rassenportrait
Erstellung eines fundierten Rassenportraits einer selbstgewählten Hunderasse.
Inhalte:-
Herkunft und ursprüngliche Aufgabe
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Körperliche Merkmale und Besonderheiten
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Typische Verhaltensweisen
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Häufige Herausforderungen im Alltag
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Trainingsrelevante Empfehlungen
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2.3 Bewertungssystem
2.4 Bestehen der Prüfungen
2.4.1 Bestehen der schriftlichen Prüfung
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn:
-
der Notendurchschnitt mindestens 4.00 beträgt
-
keine Teilnote unter 3.00 liegt
-
höchstens zwei ungenügende Teilnoten (unter 4.00) durch entsprechend gute Leistungen in anderen Bereichen kompensiert werden
Drei ungenügende Teilnoten führen automatisch zum Nichtbestehen.
2.4.2 Bestehen des Fallbeispiels (mündlich)
Das Fallbeispiel gilt als bestanden, wenn:
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ein geeigneter Trainingsplan mit mehreren Lösungswegen entwickelt wurde
-
passende Übungen/Themen berücksichtigt wurden
-
alle Fragen im Prüfungsgespräch beantwortet werden konnten
2.4.3 Bestehen der Verhaltensbeobachtung & des Rassenportraits
Die schriftliche Arbeit wird anhand eines einheitlichen Kriterienrasters bewertet.
Als bestanden gilt die Arbeit, wenn:
-
alle Hauptkriterien erfüllt sind
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die Darstellung fachlich nachvollziehbar und inhaltlich stimmig ist
Bei Nichtbestehen ist eine einmalige Nachbesserung innerhalb einer festgelegten Frist möglich.
2.5 Prüfungsausweis
Nach bestandener Prüfung wird ein offizieller Ausweis ausgestellt. Dieser enthält:
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Logo und Name der prüfenden Organisation
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Name, Vorname und Geburtsdatum der Kandidatin/des Kandidaten
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Datum der Ausbildungsdauer
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Bezeichnung der abgeschlossenen Ausbildung
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Ort, Datum, Name und Unterschrift der Prüfungsleitung
3. FBA & Dogsitter/in Schlussprüfung
Die Abschlussprüfung für FBA Absolvent:innen & Dogsitter:innen besteht aus einer schriftlichen Prüfung.
3.1 Zulassung
-
Voraussetzung für die Zulassung zur Dogsitter Prüfung:
-
Absolvent des Hundezentrum Ammann Dogsitter Ausbildungslehrgangs
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Anwesenheitspflicht im Unterricht - es dürfen maximal 2 Module à 4 Stunden nicht besucht werden
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Vollständig bezahlte Lehrgangskosten
-
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Voraussetzung für die Zulassung zur FBA Prüfung:
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Absolvent des Hundezentrum Ammann FBA Ausbildungslehrgangs
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Anwesenheitspflicht im Unterricht von 100% erfüllt
-
Vollständig bezahlte Lehrgangskosten
-
3.2 Aufbau der schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus Single- & Multiple Choice Fragen, Alternativantwort-Aufgabe, Umordnungs- und Zuordnungs-Aufgaben, Vervollständigungs-Aufgabe, Halboffene- und Offene schriftliche-Aufgaben, Fehlertext-, Lückentext- & Freitextfragen und es wird jedes Fach geprüft.
3.2 Bewertung der schriftlichen Prüfung
Note 1.00 - 3,99 ungenügend
Note 4.00 - 4.74 genügend
Note 4.75 - 5.49 gut
Note 5.50 - 6.00 sehr gut
3.3 Bestehen der schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung ist bestanden:
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wenn der Notendurchschnitt mindestens 4 beträgt, wobei keine Teilnote unter 3 sein darf
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wenn höchstens zwei unbefriedigende Teilnoten (Fach) erzielt wurden und diese mit dem Prüfungsergebnis in einem anderen Teil (Fach) mit einer guten oder sehr guten Benotung wettgemacht wird.
Drei unbefriedigende Teilnoten führen zum Nichtbestehen des Blockes.
3.4. Prüfungsausweis FBA
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält von der für die Prüfung zuständigen Organisation einen Ausweis ausgestellt, der den Erfolg der absolvierten Prüfung festhält und folgende Angaben enthält:
- Logo mit Namen, Adresse und Bewilligungsnummer der für die Prüfung zuständigen Organisators
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort und Adresse der Kandidatin oder des Kandidaten
- Datum der Ausbildungsdauer
- Bezeichnung der mit der Prüfung bestandenen Ausbildung
- Ort, Datum, Name und Unterschrift des Prüfungsorganisators
3.5. Prüfungsausweis Dogsitter:in
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält von der für die Prüfung zuständigen Organisation einen Ausweis ausgestellt, der den Erfolg der absolvierten Prüfung festhält und folgende Angaben enthält:
- Logo mit Namen der für die Prüfung zuständigen Organisators
- Name, Vorname und Geburtsdatum der Kandidatin oder des Kandidaten
- Datum der Ausbildungsdauer
- Bezeichnung der mit der Prüfung bestandenen Ausbildung
- Ort, Datum, Name und Unterschrift des Prüfungsorganisators
