PFLICHTPRAKTIKUM HUNDETRAINER:IN

Pflichtpraktikum Hundetrainer:in BASIC & PRO
Das Pflichtpraktikum verbindet praktische Erfahrung, fachliche Reflexion und den Einblick in unterschiedliche Arbeitsweisen.
1. Ziel des Pflichtpraktikums
Das Pflichtpraktikum ist ein verbindlicher Bestandteil der Ausbildung Hundetrainer:in BASIC & PRO.
Es dient dazu, die theoretischen Ausbildungsinhalte in der Praxis anzuwenden, Erfahrungen mit realen Mensch-Hund-Teams zu sammeln und den Berufsalltag einer Hundetrainerin bzw. eines Hundetrainers kennenzulernen.
Durch die Kombination verschiedener Praxisbausteine erwerben die Teilnehmenden nicht nur praktische Handlungskompetenzen, sondern erhalten auch Einblick in unterschiedliche Arbeitsweisen, Fachrichtungen und Perspektiven innerhalb der modernen Hundeausbildung.
Das Pflichtpraktikum soll die Teilnehmenden befähigen,
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theoretisches Wissen sicher in die Praxis zu übertragen,
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verschiedene Trainingsansätze kennenzulernen und fachlich einzuordnen,
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den Umgang mit unterschiedlichen Mensch-Hund-Teams zu vertiefen,
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ihre kommunikativen Fähigkeiten weiterzuentwickeln,
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ihre eigene Trainer:innen-Persönlichkeit zu entwickeln und
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ihre zukünftige Tätigkeit kritisch zu reflektieren.
2. Umfang
Das Pflichtpraktikum umfasst insgesamt 150 Stunden.
Davon müssen mindestens 70 Stunden in einer Hundeschule oder bei einer qualifizierten Fachperson mit realen Mensch-Hund-Teams absolviert werden.
Die übrigen Stunden können durch verschiedene anerkannte Praxisbausteine ergänzt werden.
Die einzelnen Praxisbausteine dürfen frei kombiniert werden.
3. Anerkannte Praktikumsbausteine

4. Reglement
4.1 Allgemeine Bestimmungen
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Insgesamt müssen mindestens 150 Praktikumsstunden nachgewiesen werden.
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Mindestens 70 Stunden müssen in einer Hundeschule oder bei einer qualifizierten Fachperson absolviert werden.
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Die übrigen Praxisbausteine können frei kombiniert werden.
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Pro Praxisbaustein können höchstens 20 Stunden angerechnet werden.
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Alle Praktikumsstunden müssen dokumentiert werden.
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Ohne vollständigen Nachweis erfolgt keine Anrechnung.
4.2 Anerkennung
Die Ausbildungsleitung entscheidet über die Anerkennung sämtlicher Praktikumsstunden.
Bei Unsicherheiten wird empfohlen, die Tätigkeit vor Beginn genehmigen zu lassen.
Die Ausbildungsleitung behält sich vor, Tätigkeiten abzulehnen, welche den Ausbildungszielen nicht entsprechen.
5. Praktikum in einer Hundeschule
Das Praktikum bildet den Schwerpunkt der praktischen Ausbildung.
Ziel ist es, den Berufsalltag einer Hundeschule kennenzulernen und praktische Erfahrung mit unterschiedlichen Mensch-Hund-Teams zu sammeln.
Dabei übernehmen die Teilnehmenden – entsprechend ihrem Ausbildungsstand – verschiedene Aufgaben, beispielsweise:
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Beobachtung
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Assistenz
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Anleitung einzelner Übungen
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Betreuung von Kund:innen
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Planung kleiner Trainingseinheiten
Nachweise
Für das Praktikum sind folgende Unterlagen einzureichen:
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Praktikumsnachweis
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Dokumentation der Stunden
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Abschlussreflexion
6. Fachpodcasts
Fachpodcasts dienen der Vertiefung des Unterrichts und ermöglichen das Kennenlernen weiterer fachlicher Perspektiven.
Nicht jeder Podcast ist automatisch anrechenbar.
Der Podcast muss vor dem Anhören von der Ausbildungsleitung genehmigt werden.
Nach jedem gehörten Podcast erfolgt eine persönliche Reflexion.
Diese kann erfolgen als:
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WhatsApp-Sprachnachricht
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Videoaufnahme
Angerechnet werden:
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Original-Laufzeit
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zusätzlich 15 Minuten Reflexionszeit
Maximal können 20 Stunden angerechnet werden.
7. Besuch von Hundekursen
Der Besuch von regulären Hundekursen mit dem eigenen Hund kann mit maximal 20 Stunden an das Pflichtpraktikum angerechnet werden.
Ziel dieses Praxisbausteins ist es nicht, den eigenen Hund auszubilden, sondern verschiedene Hundeschulen, Unterrichtsformen und Arbeitsweisen kennenzulernen und diese fachlich zu reflektieren.
Die Teilnehmenden sollen den Unterricht bewusst beobachten und die vermittelten Inhalte mit ihrem Wissen aus der Ausbildung vergleichen. Dadurch lernen sie, unterschiedliche Trainingsansätze einzuordnen und ihre eigene zukünftige Arbeitsweise als Hundetrainer:in weiterzuentwickeln.
Voraussetzungen
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Es werden ausschliesslich reguläre Hundekurse anerkannt.
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Die besuchten Stunden müssen durch die Hundeschule bestätigt werden.
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Maximal 20 Stunden können angerechnet werden.
Abschlussreflexion
Nach Abschluss der besuchten Kursstunden ist eine schriftliche Abschlussreflexion einzureichen.
Der Bericht soll einen Umfang von 1–2 A4-Seiten (Schriftgrösse 11 oder 12) umfassen.
Folgende Punkte sollen behandelt werden:
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Welche Hundeschule bzw. welche Kurse wurden besucht?
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Welche drei bis fünf wichtigsten Erkenntnisse nehme ich aus den besuchten Kursen mit?
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Welche Arbeitsweisen oder Methoden haben mich besonders überzeugt – und weshalb?
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Welche Aspekte würde ich für meine eigene zukünftige Tätigkeit als Hundetrainer:in übernehmen?
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Welche Vorgehensweisen würde ich anders gestalten oder kritisch hinterfragen? Weshalb?
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Was hat mich fachlich oder persönlich am meisten weitergebracht?
8. Hospitationen
Hospitationen ermöglichen Einblicke in weitere hunderelevante Fachbereiche und fördern das Verständnis für die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Berufsalltag.
Sie bieten die Möglichkeit, Fachpersonen aus unterschiedlichen Bereichen kennenzulernen und den eigenen Blick über die klassische Hundeausbildung hinaus zu erweitern.
Eine Hospitation kann beispielsweise erfolgen bei:
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Tierheimen
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Tierarztpraxen
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Physiotherapie für Hunde
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Ernährungsberatung
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Verhaltensberatung
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Assistenzhund-Organisationen
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Tierschutzorganisationen
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Dog Rescue Auktsjaur
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weiteren von der Ausbildungsleitung anerkannten Einrichtungen
Voraussetzungen
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Die Hospitation muss durch die jeweilige Einrichtung bestätigt werden.
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Pro Fachbereich ist eine schriftliche Abschlussreflexion einzureichen.
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Maximal 20 Stunden können angerechnet werden.
Abschlussreflexion
Für jeden absolvierte Hospitation-Bereich ist eine schriftliche Reflexion im Umfang von 1–2 A4-Seiten (Schriftgrösse 11 oder 12) einzureichen.
Die Reflexion soll insbesondere folgende Punkte behandeln:
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Wo fand die Hospitation statt und welche Aufgaben oder Tätigkeiten konnte ich beobachten?
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Welche neuen fachlichen Erkenntnisse habe ich gewonnen?
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Welche Zusammenhänge zwischen diesem Fachbereich und der Tätigkeit als Hundetrainer:in sind mir bewusst geworden?
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Welche Erkenntnisse oder Arbeitsweisen möchte ich künftig in meine eigene Arbeit übernehmen?
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Welche Bedeutung hat die Zusammenarbeit mit diesem Fachbereich für das Wohl des Hundes und seiner Halter:innen?
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Was hat mich besonders beeindruckt oder zum Nachdenken angeregt?
9. Fachseminare, Webinare & Kongresse
Anerkannte Weiterbildungen fördern den Blick über die Ausbildungsinhalte hinaus und ermöglichen es, unterschiedliche Fachpersonen, wissenschaftliche Erkenntnisse sowie verschiedene Arbeitsweisen kennenzulernen.
Angerechnet werden können beispielsweise:
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Fachseminare
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Webinare
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Fachkongresse
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Fachvorträge
Voraussetzungen
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Die Weiterbildung muss einen fachlichen Bezug zur Hundeausbildung haben.
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Die Teilnahme ist mittels Teilnahmebestätigung nachzuweisen.
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Für jede besuchte Weiterbildung ist eine schriftliche Reflexion einzureichen.
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Maximal 20 Stunden können angerechnet werden.
Abschlussreflexion
Für jede absolvierte Weiterbildung ist eine schriftliche Reflexion im Umfang von 1–2 A4-Seiten (Schriftgrösse 11 oder 12) einzureichen.
Die Reflexion soll insbesondere folgende Punkte behandeln:
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Welche Weiterbildung wurde besucht?
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Welche drei bis fünf wichtigsten Erkenntnisse nehme ich aus dieser Weiterbildung mit?
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Welche Inhalte oder Aussagen haben mich besonders überzeugt – und weshalb?
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Gab es Inhalte, die ich kritisch hinterfrage oder anders beurteile? Begründe deine Einschätzung.
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Welche Erkenntnisse oder Methoden möchte ich künftig in meine eigene Arbeit als Hundetrainer:in übernehmen?
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Welche Themen möchte ich aufgrund dieser Weiterbildung künftig noch vertiefen?
10. Kooperationspartner Hundezentrum Ammann
Hundeschulen und qualifizierte Fachpersonen, die bereit sind, unsere Praktikant:innen zu begleiten, können Kooperationspartner des Hundezentrum Ammann werden.
Ziel der Kooperation ist es, gemeinsam die Qualität der Hundeausbildung in der Schweiz zu fördern und angehenden Hundetrainer:innen vielfältige Praxiserfahrungen zu ermöglichen.
Voraussetzungen
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Bereitschaft, Praktikant:innen des Hundezentrum Ammann aufzunehmen.
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Erfüllung der Anforderungen an Praktikumsbetriebe.
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Gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Webseiten.
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Fachlich seriöse und tierschutzkonforme Arbeitsweise.
Vorteile einer Kooperation
Kooperationspartner profitieren unter anderem von:
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Aufnahme in die Liste der empfohlenen Praktikumsbetriebe.
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Vermittlung von Praktikant:innen des Hundezentrum Ammann.
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Gegenseitiger Verlinkung auf den Webseiten.
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50 % Rabatt auf einen Basic-Eintrag bei DOGISSIMA.
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Aktive Kooperationspartner erhalten einmal pro Kalenderjahr einen Weiterbildungsgutschein des Hundezentrum Ammann, sofern sie im entsprechenden Kalenderjahr mindestens eine teilnehmende Person im Pflichtpraktikum begleitet haben.
11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich bereits während der Ausbildung mit dem Praktikum beginnen?
Nein. Das Pflichtpraktikum kann vor, während oder nach der Ausbildung absolviert werden. Wir empfehlen jedoch, möglichst früh damit zu beginnen, damit das Gelernte direkt in die Praxis übertragen werden kann.
Muss ich alle 150 Stunden in derselben Hundeschule absolvieren?
Nein. Das Pflichtpraktikum kann auf mehrere Hundeschulen oder qualifizierte Fachpersonen aufgeteilt werden. Wir empfehlen dies ausdrücklich, damit Sie verschiedene Arbeitsweisen und Trainingsphilosophien kennenlernen.
Kann ich das Praktikum auch im Ausland absolvieren?
Ja. Praktikumsstunden im Ausland sind grundsätzlich möglich, sofern die Einrichtung den Anforderungen des Hundezentrum Ammann entspricht. Wir empfehlen, die Praktikumsstelle vor Beginn von der Ausbildungsleitung genehmigen zu lassen.
Wer sucht den Praktikumsplatz?
Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz erfolgt grundsätzlich durch die Teilnehmenden selbst. Gerne unterstützen wir Sie bei Bedarf mit Kontakten zu geeigneten Hundeschulen oder qualifizierten Fachpersonen aus unserem Netzwerk.
Muss jede Praktikumsstelle vorgängig genehmigt werden?
Nein. Eine vorgängige Genehmigung ist nicht zwingend erforderlich. Bestehen Zweifel, ob eine Hundeschule oder Einrichtung die Anforderungen erfüllt oder die Stunden angerechnet werden können, empfehlen wir jedoch, dies vor Beginn mit der Ausbildungsleitung abzuklären.
Kann ich verschiedene Praxisbausteine miteinander kombinieren?
Ja. Die anerkannten Praxisbausteine können frei kombiniert werden. Insgesamt müssen jedoch mindestens 150 Praktikumsstunden nachgewiesen werden, davon mindestens 70 Stunden in einer Hundeschule oder bei einer qualifizierten Fachperson mit realen Mensch-Hund-Teams.
Werden alle Hundekurse oder Weiterbildungen automatisch angerechnet?
Nein. Anrechenbar sind ausschliesslich Praxisbausteine mit Bezug zur Ausbildung. Für Fachpodcasts ist beispielsweise eine vorgängige Genehmigung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie im jeweiligen Reglement.
Warum gehören Reflexionen zum Pflichtpraktikum?
Fachkompetenz entsteht nicht allein durch das Sammeln von Stunden, sondern durch die bewusste Auseinandersetzung mit den gemachten Erfahrungen. Die Reflexionen unterstützen Sie dabei, Erkenntnisse zu gewinnen, unterschiedliche Arbeitsweisen einzuordnen und Ihre eigene fachliche Haltung als Hundetrainer:in weiterzuentwickeln.
Gibt es eine Frist für den Abschluss des Pflichtpraktikums?
Nein. Das Pflichtpraktikum kann flexibel absolviert werden. Das Zertifikat wird jedoch erst ausgestellt, wenn alle Ausbildungs- und Praktikumsanforderungen erfüllt sind. (Diesen Punkt nur aufnehmen, wenn er tatsächlich deiner Regelung entspricht.)
Was passiert, wenn meine Nachweise unvollständig sind?
Unvollständige oder fehlende Nachweise können nicht angerechnet werden. Bitte verwenden Sie die vorgesehenen Formulare und reichen Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig ein.
Warum legt das Hundezentrum Ammann so grossen Wert auf das Pflichtpraktikum?
Wir sind überzeugt, dass eine professionelle Hundetrainerin oder ein professioneller Hundetrainer nicht allein durch Theorie ausgebildet werden kann. Erst die Kombination aus fundiertem Fachwissen, praktischer Erfahrung, kritischer Reflexion und dem Kennenlernen unterschiedlicher Arbeitsweisen ermöglicht eine verantwortungsvolle und kompetente Begleitung von Mensch-Hund-Teams. Deshalb ist das Pflichtpraktikum ein zentraler Bestandteil unserer Ausbildung.

