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PFLICHTPRAKTIKUM - FBA

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Allgemeine Informationen zum Pflichtpraktikum

Das Pflichtpraktikum ist ein schweizweit gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbildung (FBA) gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

 

Je nach gewählter FBA (Tierbetreuung, Zucht oder Transport) unterscheiden sich der erforderliche Praktikumsumfang sowie die Anforderungen an den Praktikumsbetrieb.

 

Allgemeine Bestimmungen

Für alle FBA-Praktika gelten folgende Regelungen:

  • Das Praktikum kann vor, während oder nach der Ausbildung absolviert werden.

  • Es besteht keine zeitliche Frist für den Abschluss des Praktikums.

  • Das Praktikum darf auf mehrere anerkannte Praktikumsbetriebe aufgeteilt werden.

  • Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz erfolgt grundsätzlich eigenständig.

  • Für den Praktikumsnachweis stehen Vorlagen des Hundezentrum Ammann zur Verfügung. Alternativ können auch Nachweise des Praktikumsbetriebs verwendet werden, sofern diese alle erforderlichen Angaben enthalten.
     

Anforderungen an den Praktikumsbetrieb

Damit Praktikumsstunden angerechnet werden können, muss der Praktikumsbetrieb die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
 

Insbesondere gilt:

  • Der Betrieb verfügt über die erforderliche Bewilligung des zuständigen Veterinäramts (sofern gesetzlich vorgeschrieben).

  • Die betreuende Fachperson verfügt mindestens über die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation oder über eine gleichwertige bzw. höhere anerkannte Ausbildung.

  • Die praktischen Tätigkeiten entsprechen den Anforderungen der jeweiligen FBA.

 

Praktikum im Ausland

Ein Praktikum kann grundsätzlich auch im Ausland absolviert werden, sofern die gesetzlichen Vorgaben gemäss Tierschutzverordnung erfüllt sind.

 

Vor Beginn des Praktikums prüft das Hundezentrum Ammann, ob der ausländische Betrieb die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und eine fachgerechte Betreuung gewährleistet ist.

1. Praktikum FBA Tierbetreuung

Für die FBA gewerbsmässige Tierbetreuung sind 360 Praktikumsstunden vorgeschrieben.

Die Praktikumsstunden können gemäss den gesetzlichen Vorgaben auf verschiedene Arten absolviert werden. Insgesamt stehen vier anerkannte Varianten zur Verfügung.

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Variante 1

Die gesamten 360 Stunden werden in einem bewilligten Tierheim nach Art. 101 Bst. a TSchV absolviert.

Diese Variante eignet sich insbesondere für Personen, welche möglichst umfassende Erfahrungen im Tierheimbetrieb sammeln möchten.

Variante 2

Ein Teil des Praktikums wird in einem bewilligten Tierheim absolviert.

Bis zu 80 Stunden können zusätzlich bei einem bewilligten Tierbetreuungsdienst (Art. 101 Bst. b TSchV) angerechnet werden.

Dadurch erhalten Teilnehmende Einblicke in unterschiedliche Bereiche der gewerbsmässigen Hundebetreuung.

 

Variante 3

Ein Teil des Praktikums erfolgt im Tierheim.

Bis zu 80 Stunden können alternativ in einer Kleintierpraxis absolviert werden.

Diese Variante eignet sich besonders für Personen, welche zusätzlich praktische Erfahrungen im Bereich Gesundheit, Pflege und medizinische Betreuung von Hunden sammeln möchten.

 

Variante 4

Auch hier bildet das Tierheim den Hauptbestandteil des Praktikums.

Zusätzlich können Praktikumsstunden sowohl bei einem Tierbetreuungsdienst als auch in einer Kleintierpraxis kombiniert werden, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

 

2. Praktikum FBA gewerbsmässige Zucht

Für die FBA gewerbsmässige Zucht sind 120 Praktikumsstunden vorgeschrieben.

Diese können auf zwei verschiedene Arten absolviert werden.

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Variante 1

Die Praktikumsstunden werden vollständig in einer bewilligten Hundezucht nach Art. 101 Bst. c TSchV absolviert.

Dabei lernen die Teilnehmenden sämtliche Bereiche einer professionellen Hundezucht kennen – von der Betreuung der Zuchttiere über die Welpenaufzucht bis hin zu Hygiene, Gesundheit und Dokumentation.

 

Variante 2

Personen, die bereits eine eigene bewilligte Hundezucht gemäss Art. 5 Abs. 3 TSchAV führen, können die Praktikumsstunden im eigenen Betrieb absolvieren.

Voraussetzung ist, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

 

3. Praktikum FBA gewerbsmässiger Transport von Hunden

Im Rahmen der Ausbildung absolvieren alle Teilnehmenden bereits einen obligatorischen Praxistag am Hundezentrum Ammann.

 

Zusätzlich ist ein weiterer Praktikumstag in einem Unternehmen erforderlich, welches gewerbsmässige Hundetransporte durchführt.

 

Dieser zusätzliche Praxistag dient dazu, praktische Erfahrungen im Berufsalltag zu sammeln und die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.

 

4. Kombination FBA Betreuung, Zucht & Transport

Bei einer Kombination mehrerer FBA können Praktikumsstunden gemäss den gesetzlichen Vorgaben des BLV teilweise gegenseitig angerechnet werden. Dadurch reduziert sich der gesamte Praktikumsumfang, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen unterschritten werden.

 

Die folgende Übersicht zeigt die möglichen Kombinationen sowie die zusätzlich erforderlichen Praktikumsteile.

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Die Grafik zeigt, welche Praktikumsstunden für die Bereiche Tierbetreuung, Zucht und Transport kombiniert werden können und welche Bereiche zusätzlich absolviert werden müssen.

Dadurch lassen sich Doppelspurigkeiten vermeiden, ohne die gesetzlichen Anforderungen des BLV zu unterschreiten.

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