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OBLIGATORISCHE THEORETISCHE HUNDEAUSBILDUNG

Kastration und Sterilisation beim Hund

Die theoretische Ausbildung vermittelt Grundwissen in folgenden Bereichen:

  • Rechtliche Vorgaben für die Hundehaltung

  • Bedürfnisse, Sozialverhalten und Lernweise eines Hundes

  • Einsatz von Hilfsmitteln der Hundehaltung und Hundeerziehung

  • Zeitlicher und finanzieller Aufwand der Hundehaltung

Die theoretische Ausbildung findet an einem Abend online via Zoom statt und dauert zwei Stunden. Direkt danach wird der Lernerfolg mit einer Prüfung abgeschlossen. Das Veterinäramt gibt die Prüfungsfragen vor.

Daten:             27.06. / 25.07. / 29.08. / 26.09. / 01.11. / 05.12.2022

                          (wählen Sie ein passendes Datum aus)

Dauer:             2 Stunden Theorie & anschliessend 30min Prüfung

Zeit:                 18:30 - 20:30 - Theorie online via Zoom 

                         20:30 - 21:00 - Prüfung via zugesandtem Link

Kosten:           CHF 200.00

Bewilligungsnummer: 

 

Dieser Kurs ist seit dem 01. Juni 2022 für alle Hundehalter obligatorisch und ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu besuchen.

 

Keine Pflicht zur theoretischen Ausbildung besteht für:

  • Personen, die in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben

  • Personen, die den Hund von ihrer Ehepartnerin oder ihrem Ehepartner oder ihrer Lebenspartnerin oder ihrem Lebenspartner übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt

  • Sehbehinderte Personen, die einen Blindenführhund einer von der Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule übernehmen

(Massgebend sind die Daten der zentralen Hundedatenbank. Liegen keine entsprechenden Daten vor, sind andere Nachweise zulässig)

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